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Betriebsführung

Bildrecht: Die Krux mit Bildern im Netz

Mit einem Kürbis-Bild aus dem Internet den Start der Kürbissaison auf der Hof-Website anpreisen oder Fotos von Personen an einem Hofevent im Internet veröffentlichen. Was völlig unproblematisch klingt, kann rechtliche Komplikationen mit sich bringen. Jonas Ingold, Redaktionsleiter des LID, erklärt warum.

Jonas Ingold

Als Redaktionsleiter beim LID weiss Jonas Ingold, dass dasVerwenden eigener Fotos der einfachste Weg ist, bild- und urheberrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen. 

(Bild: LID)

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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Bilder wecken Emotionen und werden von unserem Gehirn schneller erfasst als geschriebener Text. Ansprechende Fotos erzählen eine Geschichte, in ganz wenigen Augenblicken. Auch der Erfolg von Plattformen wie Instagram zeigt eindrücklich, dass Bilder vor allem im Internet gut ankommen. Für den Internet-Auftritt eines Hofs ist gutes Bildmaterial daher wichtig. Wer auf die Schnelle kein passendes zur Hand hat, greift zu Fotos aus dem Internet oder fertigt die Fotos selber an. Doch in beiden Fällen ist Vorsicht geboten.

Verstoss gegen Urheberrecht

Jonas Ingold, Redaktionsleiter beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID), kennt die Problematik mit Bildrechten aus der eigenen täglichen Arbeit. Besondere Beachtung schenkt er dem «Urheberrecht» und dem «Recht am eigenen Bild». Wer einfach ein Bild aus dem Internet herunterlädt und auf der eigenen Website verwendet, läuft Gefahr, gegen das Urheberrecht zu verstossen. Im Gegenzug spricht man von einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild, wenn eine Person auf dem Bild erkenntlich ist und dieses ohne ihre Zustimmung genutzt und veröffentlicht wird.

Vorsicht besser als Nachsicht

Das Recht am eigenen Bild ist im Schweizer Gesetz verankert. Eine Verletzung liegt vor, wenn jemand «ohne seine Zustimmung» um seiner Person willen fotografiert wird. Das gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen. Wenn ein Landwirt beispielsweise im Rahmen des Tages der offenen Hoftür Bilder knipst, kann er diese für die Bewerbung von seinem Hof verwenden. Jedoch nur, sofern eine Menschenansammlung fotografiert wird. «Sobald eine Person darauf speziell hervorgehoben auftritt, kann im schlimmsten Fall eine Klage drohen», meint Ingold.

Spezialfall Kinder

Wenn auf dem Hof ein Kindergeburtstag gefeiert wird und für die Website ein paar Eindrücke festgehalten werden, braucht es die Bewilligung der Eltern, diejenige der Kinder reicht nicht. «Es empfiehlt sich, die Eltern eine Einwilligung unterzeichnen zu lassen, dass die Bilder des Kindes im Rahmen der Aktivität und des Kontexts auf der Website publiziert werden dürfen. Damit ist man auf der sicheren Seite», sagt Ingold und rät, in Fällen mit Kindern lieber zu vorsichtig zu sein. «Eltern sind normalerweise stark auf diese Thematik sensibilisiert.»

Eigene Bilder schiessen

Die Situation beim Urheberrecht ist zwar klar geregelt, es kann aber einen beachtlichen Mehraufwand bedeuten, die Urheberrechtsfrage für jedes einzelne Bild abzuklären. Wem das zu viel Arbeit ist, ist gut beraten mit Bildern von Portalen, die frei verwendet werden dürfen. Ein solches Beispiel ist die Plattform Pixabay (www.pixabay.com).»

Aber Vorsicht, bekannte Markenlogos dürfen beispielsweise nicht kommerziell, sondern nur redaktionell also für einen Blog oder eine Zeitschrift verwendet werden«, warnt der Redaktionsleiter und fügt an, «auf der allersichersten Seite ist der Betriebsleiter mit selbstgemachten Bildern.» Auf Websites von Unternehmen oder Organisationen stehen oft Bildmaterial, Logos oder Labels zur redaktionellen Nutzung bereit.

Vorsorgen für den Streitfall

Um im Streitfall die Herkunft des Bildes einfacher nachweisen zu können, lohnt es sich, einen Screenshot der Website zu machen, von der das Bild stammt. Falls man sich plötzlich mit einer Anschuldigung konfrontiert sieht, klärt man am besten erst die Fakten ab. «Wenn die Beschuldigung berechtigt ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Fotografen oder deren Vertretung zu suchen.

Gerade in Deutschland gibt es auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte, die praktisch nur solche Fälle suchen und damit Geld machen wollen – teils auch in unberechtigten Situationen», warnt Ingold.

Achtung auch bei Musik

Wer gerne Videos schneidet und vertont, könnte in eine ähnliche Falle tappen. Auch da muss das Urheberrecht beachtet werden. YouTube bietet zum Beispiel unter www.youtube.com/audiolibrary/music eine freie Audio Library an, wo Musikstücke zur Verfügung gestellt werden. Ingold fügt an: «Zudem gibt es spezielle Dienste, über die gegen ein Entgelt solche Musik erhältlich ist.»

Würde es sich denn auch lohnen, Bilder zu kaufen oder einen Fotografen zu engagieren? Für Ingold ist das eine Option: «Es muss jeder selber abschätzen, wie viel Geld er investieren will. Aber Fotos von modernen Smartphones sind heute durchaus Web site-tauglich.» 

Tipp

So verletzen Sie weder «Urheberrecht» noch «Recht am eigenen Bild»

  • Fotografieren Sie selbst oder engagieren Sie einen Profi. 
  • Klären Sie ab, ob Personen auf dem Bild mit der Veröffentlichung einverstanden sind. 
  • Bei Bildern mit Kindern müssen die Eltern einwilligen. 
  • Wenn Sie Bilder aus dem Internet verwenden, so achten Sie darauf, dass die Lizenz-Bedingungen erfüllt werden. 
  • Seien Sie lieber zu vorsichtig.
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