category icon
Betriebsführung

Grenzabstände gibt es auch für Pflanzen

Ob Sträucher, Hecken, Einzelbäume oder Hochstamm-Obstgärten, bei sämtlichen Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern müssen die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Diese variieren von Kanton zu Kanton und teils von Bau gebiet zu Landwirtschaftszone.

Die Bepflanzung entlang der Hauptstrasse bei Mägenwil entstand in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau. Für Obstbäume über sieben Me...

Die Bepflanzung entlang der Hauptstrasse bei Mägenwil entstand in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau. Für Obstbäume über sieben Meter gilt hier ein Abstand von mindestens drei Metern.

Publiziert am

Quer gelesen

  • Grenzabstände für Bäume und Sträucher variieren je nach Kanton und Pflanzentyp. 
  • Massgebend ist meist die Wuchshöhe der Pflanze und nicht deren botanische Art. 
  • Wer pflanzt, sollte auch beachten, wie gross der Baum oder die Hecke in 30 Jahren sein wird.

Landwirtschaftsbetriebe mit grösseren Bauprojekten sind heute verpflichtet 15 % der beanspruchten Fläche ökologisch zu kompensieren. Dieser ökologische Ausgleich erfolgt durch die Neuschaffung von Biodiversitätsförderflächen wie extensiv genutzte Wiesen oder Weiden, Hecken und Hochstamm-Obstbäume.

Hecken wie auch Hochstamm-Obstbäume sind Hindernisse für die Bewirtschaftung, weshalb sie nicht selten am Rand der Parzelle gepflanzt werden. Genau an diesen Standorten gilt es im Vorhinein die Grenzabstände genau zu klären, um Streitigkeiten mit Nachbarinnen und Nachbarn zu vermeiden. Falls die Gemeinden keine anderen Grenzabstände in ihren Bauvorschriften festgelegt haben, gelten die allgemeinen Vorschriften und Regelungen gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie die Grenzabstände zu Strassen, die im kantonalen Baugesetz definiert sind (siehe Beispiele in der Tabelle).

Wie der Grenzabstand und die Höhe gemessen werden:

Pflanzenklassen und ihre Mindestabstände

Bei der Bestimmung des Grenzabstandes zu einer anderen Parzelle ist es wichtig, zu beachten, dass zwischen drei Klassen von Pflanzen unterschieden wird. Klasse 1: kleine Bäume, Zier- und Zwergobstbäume sowie kleine Grünhecken; Klasse 2: Feld-, Zier- und Obstbäume und Klasse 3: Wald- und grosse Zierbäume. Dabei hängt der Grenzabstand vielmehr von der Grösse der Pflanze als von der Gattung ab. Die Grenzabstände zu Strassen variieren, je nachdem ob es sich um eine Kantonsoder Gemeindestrasse handelt, mit oder ohne Geh- und Radweg.

Verjährungsfrist für den Anspruch der Entfernung

Weiter zu beachten ist, dass der Anspruch auf Einhaltung der nachbarrechtlichen Bestimmungen verjährt. Auch diese Verjährungsfrist ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Alternativ kann zwischen den Nachbarinnen und Nachbarn ein Näherbaurecht vereinbart werden. Dieses kann einseitig oder gegenseitig vereinbart werden. Eine Entschädigung darf für die Einwilligung verlangt werden. Herabfallendes Laub muss vom Nachbarn geduldet werden. Gleichermassen verhält es sich auch mit dem Schattenwurf, vorausgesetzt der Baum oder die Hecke halten den Grenzabstand ein.

Ein Blick in die kantonale Vorgaben zeigt: Einheitliche Regeln für Pflanzabstände gibt es nicht.

Wenn Bäume über die Grenze wachsen

Wenn Äste eines Baumes auf das Grundstück der Nachbarnin ragen oder die Wurzeln sich unerwünscht ausbreiten und nachweislich eine Beeinträchtigung oder Schädigung vorliegt, hat der Nachbar das Recht auf Kappung.

Handelt es sich um einen Obstbaum, der Früchte trägt, darf die Nachbarin diese nach dem Anriesrecht in den meisten Kantonen von den überhängenden Ästen pflücken. Dieses Anriesrecht gilt jedoch nicht in allen Kantonen und ist teils auf Fallobst beschränkt. Ein Anriesrecht besteht nicht, wenn Äste eines Baumes auf eine öffentliche Strasse ragen.

Auch an Übermorgen denken

Bei der Neupflanzung von Bäumen, Hecken oder Sträuchern gilt es, sich nicht nur genau über die geltenden Grenzabstände bei der Gemeinde, sondern auch über den möglichen Stammumfang und die mögliche Höhe der Pflanze in der Baumschule oder der Gärtnerei zu informieren. Der Grenzabstand sollte nämlich nicht nur bei der Pflanzung, sondern auch noch in 30 Jahren eingehalten werden können. 

Agrar-Quiz: Mechanische Unkrautbekämpfung
Agrar-Quiz: Mechanische Unkrautbekämpfung

Testen Sie Ihr Wissen. Machen Sie mit am Agrar-Quiz der UFA-Revue. Die Fragen beziehen sich auf die Unkrautbekämpfung und Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Zum Quiz

Meistgelesene Artikel