category icon

Betriebsführung

Vermietete Einstellplätze auf dem Landwirtschaftsbetrieb

Hervorgerufen durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft können Bauten ihren ursprünglichen Verwendungszweck verlieren.

Scheunentor_Agriexpert

Publiziert am

Werden Gebäude anderweitig genutzt – beispielsweise als Einstellplatz für Wohnwagen oder Wohnmobile – sind nebst der Beachtung von raumplanerischen Gesichtspunkten auch Haftungs- und Versicherungsfragen zu berücksichtigen. Aus Beweisgründen ist ein Mietvertrag in schriftlicher Form zu empfehlen. Folgende Punkte können in diesem Vertrag geklärt werden:

Haftung des Mieters

Eine gängige Klausel lautet: «Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung des Einstellplatzes durch ihn verursacht werden». Beschädigt der Mieter beim Einparkieren das Scheunentor, haftet er somit für diesen Schaden. Gedeckt ist dieser Schaden beim Wohnmobil über die eigene obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Beim angekuppelten Wohnwagen besteht Deckung über das Zugfahrzeug. Mit einer Teilkaskoversicherung kann der Mieter Schäden an seinem Fahrzeug versichern, die infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren und Diebstahl entstehen.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter kann mit einer Klausel wie «Die Haftung für Elementar- und Diebstahlschäden, sowie für Beschädigung eingestellter Fahrzeuge durch Drittpersonen liegt beim Mieter» die Verantwortung weitgehend auf den Mieter übertragen. Wichtig für den Vermieter sind zwei Aspekte: Es ist zu prüfen, ob Obhutsschäden (Schäden, die durch den Vermieter am eingestellten Fahrzeug verursacht werden) in der Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind oder als Sonderrisiko eingeschlossen werden müssen. Zudem ist zu beachten, dass in den meisten Kantonen die Umnutzung zu einer Einstellhalle feuertechnisch abgenommen und durch die Feuerpolizei bewilligt werden muss.

Quelle: Agriexpert

Lesen Sie auch

Agrar-Quiz: Freizeitaktivitäten

Agrar-Quiz: Freizeitaktivitäten

Was ist erlaubt? Testen Sie beim Agrar-Quiz der UFA-Revue Ihr Wissen zum freien Betretungsrecht, zum Bodenrecht, zu Haftungsfragen oder zu agrotouristischen Angeboten und Events auf dem Hof.

Zum Quiz
Agrar-Quiz: Was gilt bei Gülle?

Agrar-Quiz: Was gilt bei Gülle?

Testen Sie Ihr Wissen. Machen Sie mit an unserem Agrar-Quiz zum Thema Gülle. Warum ist die Lagerung von Gülle im Winter obligatorisch? Mit welchem Gerät werden Ammoniakverluste am meisten reduziert? Wissen Sie die Antwort? Dann los. 

Zum Quiz

Meistgelesene Artikel

Damit diese Website ordnungsgemäß funktioniert und um Ihre Erfahrungen zu verbessern, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

  • Notwendige Cookies ermöglichen die Kernfunktionalität. Die Website kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren und kann nur durch Änderung Ihrer Browsereinstellungen deaktiviert werden.