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Pflichtlager – Für den Krisenfall vorsorgen

Um die Schweizer Bevölkerung auch im Krisenfall versorgen zu können, werden im ganzen Land sogenannte Pflichtlager gehalten. Wie verschiedene andere Akteure aus der Privatwirtschaft, hält auch die fenaco Genossenschaft im Auftrag des Bundes Pflichtlager im Ernährungs-, Düngemittel- und Mineralölbereich.

Die Getreidesammelstelle und -umschlagsplattform im Basler Auhafen wird im Juni 2018 offiziell eröffnet.

Die Getreidesammelstelle und -umschlagsplattform im Basler Auhafen wird im Juni 2018 offiziell eröffnet. 

(zvg)

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ehemalige Mitarbeiterin UK fenaco

Der Zugang zu lebenswichtigen Gütern im Nahrungsmittel-, Energie- und Heilmittelsektor ist für die importabhängige und global vernetzte Schweiz von essenzieller Bedeutung. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) sorgt dafür, dass im Krisenfall Versorgungsstörungen und -engpässe für die Schweiz keine schwerwiegenden Konsequenzen haben. Hierfür greift sie auf drei Versorgungsmöglichkeiten zurück: Zugriff auf Import komplementär zum einheimischen Anbau, Haltung von Pflichtlagern bei Unternehmen der Privatwirtschaft und Empfehlung privater Notvorräte. Mehrere Pflichtlagerorganisationen wie Carbura (Mineralöl), Agricura (Dünger), Réservesuisse (Ernährung) und Helvecura (Heilmittel) koordinieren, kontrollieren und entschädigen im Auftrag des BWL die privatwirtschaftlichen Pflichtlagerhalter. Diese wiederum sind verpflichtet, das gelagerte Gut jederzeit in vordefinierten Mengen und Qualitäten lagerhaltig zu haben. So muss zum Beispiel die Gesamtmenge des Pflichtlagers von «Weichweizen für die menschliche Ernährung» in der Schweiz den durchschnittlichen Verbrauch der Schweizer Bevölkerung während vier Monaten decken können. Die fenaco Genossenschaft hält in ihren strategischen Geschäftseinheiten Getreide, Ölsaaten und Futtermittel, Landor und Agrola AG Pflichtlager im Ernäh-rungs-, Düngemittel- sowie Mineralölbereich.

Mobilität sichern

Im Bereich der fossilen Brenn- und Treibstoffe ist die Schweiz vollständig vom Import abhängig. Im Auftrag der Pflichtlagerorganisation der schweizerischen Mineralölwirtschaft Carbura stellen verschiedene Lagerhalter – unter anderem Agrola – sicher, dass für eine Dauer von rund 4,5 Monaten genügend fossile Brenn- und Treibstoffe verfügbar sind. Agrola hält Pflichtlager an acht Standorten in der Schweiz; so zum Beispiel in Landquart, Rothenburg und Muttenz. «Die Pflichtlager nehmen aktuell rund 42 Prozent unserer gesamten Lagerkapazität ein. Die vorgegebene Pflichtlagerhöhe errechnet sich aus der jährlichen Importmenge pro Produkt», sagt Martin Bolliger, verantwortlich für die Belange der Carbura Pflichtlager bei Agrola. «Durch sogenannte Pflichtlagerverschiebungen können die Lagermengen an den verschiedenen Standorten variieren, der Pflichtlagergesamtbestand pro Produkt muss hierbei aber unverändert bleiben.»

Harnstoff in Pflichtlagern

Importeure und Hersteller von Stickstoffdüngemitteln sind verpflichtet, ständig einen ihrem Marktanteil entsprechenden Vorrat an Lager zu halten. In der Schweiz werden aktuell 16 000 bis 18 000 Tonnen Reinstickstoff als Pflichtlager gehalten – der grösste Teil in Form von Harnstoff. Auch Landor betreibt über die ganze Schweiz verteilt solche Pflichtlager.

Getreidekammern der Schweiz

Die Schweiz verfügt über zu wenig landwirtschaftliche Nutzfläche, um die Nachfrage nach Lebensmitteln in Normalzeiten alleine durch die einheimische Produktion zu decken. Der durchschnittliche Selbstversorgungsgrad der Schweiz liegt heute bei rund 50 bis 60 Prozent, was eine entsprechende Abhängigkeit von Importen bedeutet. Die inländische Produktion ist somit auf Lieferungen von Agrarrohstoffen und Produktionsmitteln wie Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel sowie Energie aus dem Ausland angewiesen. Gemäss der Verordnung über die Pflichterhaltung von Nahrungsund Futtermitteln sind Zucker, Kaffee, Reis, Speiseöle und -fette (einschliesslich ihrer Rohstoffe und Halbfabrikate), Getreide sowie Energie- und Proteinträger zu Futterzwecken der Pflichtlagerhaltung unterstellt. Letztere hält die fenaco in Form von Weizen, Gerste, Mais, Soja- und Rapsschrot in ihren Pflichtlagern. Hierbei hat sie sich an die Pflichtlagerbestimmungen des BWL und der Réservesuisse zu halten. Diese schreiben unter anderem vor, dass die fenaco verantwortlich für die Gesunderhaltung der Güter ist und sie die Mengenvorgaben jederzeit strikt einhalten muss. Dies wird durch einen periodischen Umschlag der Lager erreicht, was vor allem für die Qualitätserhaltung der Produkte essentiell ist. «Wir rapportieren wiederkehrend an Réservesuisse. Hierbei geben wir detailliert Auskunft über die Mengenbilanz und die Zusammensetzung der verschiedenen Lager. Ausserdem werden von uns laufend umfassende Bestandeskontrollen durchgeführt», sagt Hansjörg Reiss, Leiter der Geschäftseinheit Getreide, Ölsaaten und Futtermittel bei fenaco. «Unangemeldete Stichproben durch die Kontrolleure von Réservesuisse sind ein zusätzliches Qualitätssicherungsinstrument. Wir sehen diese Kontrollen als willkommene Unterstützung unserer Qualitätssicherungsstrategie bei unseren Lagerhaltern sowie unserer Administration.»

Siloraum erneuern und ausbauen

Für die Erfüllung der Pflichtlagerhaltung sowie für die Marktentlastung bei Auslagerungsdruck der Sammelstellen während der Ernte unterhält die fenaco sogenannte strategische Lager. Damit sie diese Aufgabe erfüllen kann, mietet sie auch Drittlager zu. Für die Produktion, Eigenständigkeit und Flexibilität sind aber eigene ausreichende Lager- und Umschlagskapazitäten unabdingbar und so werden laufend Optimierungen vorgenommen. Die Plattform im Basler Auhafen wird nebst der Getreide- und Ölsaatenerfassung der Region auch als Umschlagslager für den Import und die anspruchsvolle Lagerung von Sojaschrot genutzt. In Penthalaz wird vor allem das Getreide der regionalen Landwirte erfasst und gelagert, während Olten der klassischen Lagerung dient. «Zusammen mit den in der Schweiz optimal positionierten Sammelstellen und den hohen Aufnahmemengen unserer strategischen Lager, können wir die Annahme für unsere Produzentinnen und Produzenten noch effizienter gestalten», ist Reiss überzeugt.

Internationale Entwicklung beeinflusst Pflichtlager

Die internationalen klimatischen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen wirken sich auch auf die Vorgaben für Schweizer Pflichtlager aus. Deshalb wird unter anderem seitens des BWL geprüft, ob künftig auch weitere Produktionsmittel wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittel oder Saatgut in die Pflichtlagerhaltung aufgenommen werden sollten. Bei einer weltweiten Konzentration der grossen Anbieter könnte es zu Abhängigkeiten und Engpässen der Produktionsmittel kommen, was sich in einem Krisenfall direkt auf die Schweizer Landwirtschaft auswirken würde. Um die Vorgaben der «Pflichtlager von morgen» zu definieren, setzt der Bund auf eine Organisation, bestehend aus Fachleuten im Milizsystem, welche selbst in der Wertschöpfungskette tätig sind. Auch Vertreter der fenaco arbeiten in diesen Gremien für die Landesvorsorge mit. 

Anspruchsvolle Lagerung

Die Getreidesammelstelle und -umschlagsplattform im Basler Auhafen wird nach rund zwei Jahren Bauzeit im Juni 2018 offiziell eröffnet. Neben den Silos zur Lagerung der verschiedenen Getreidearten, wurde auch in eine spezifische Lagerung für anspruchsvolle Eiweissprodukte, wie zum Beispiel Sojaschrot, investiert. Unter anderem ermöglichen Temperaturfühler und spezielle konische Silozellenausläufe eine optimale Lagerhaltung.

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