Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) habe eine befristete Allgemeinverfügung zur Einfuhr von Winterrapssaatgut erlassen. Demnach dürfe bis zum 30. Mai 2027 Winterrapssaatgut eingeführt werden, das mit dem Wirkstoff Flupyradifuron behandelt worden sei. Der Einsatz richte sich gegen den Rapserdfloh, einen bedeutenden Schädling im Winterrapsanbau.
Wie das BLV weiter mitteile, sei die Bewilligung an verschiedene Auflagen geknüpft. So dürfe die Beizung des Saatguts ausschliesslich im Ausland erfolgen. Zudem sei die Aussaatmenge auf maximal 5 Kilogramm Saatgut pro Hektare begrenzt. Das behandelte Saatgut dürfe nur von professionellen Anwendern eingesetzt werden.
Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren müsse das Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden. Ausserdem sei verschüttetes Saatgut zu beseitigen. Für den Umgang mit dem behandelten Saatgut würden weitere Sicherheitsvorschriften gelten.
Mit der befristeten Verfügung trage das BLV dem Bedarf nach wirksamen Bekämpfungsmöglichkeiten gegen den Rapserdfloh Rechnung. Die Ausnahmebewilligung gelte ausschliesslich unter den festgelegten Anwendungsbedingungen.
Damit können die Betriebe für die Aussaat 2026 auf Saatgut mit Buteo Start (Wirkstoff Flupyradifuron) zurückgreifen. Diese Beize bietet einen begrenzten Anfangsschutz gegen den Rapserdfloh.
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