Preisempfehlungen für Holz aus Schweizer Wäldern

Der Bundesrat unterstützt die in der Initiative «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» geforderten Anpassungen im Bundesgesetz über den Wald, damit für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz Preisempfehlungen vereinbart werden können.

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(Bild: LID)

Publiziert am

Die parlamentarische Initiative «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» von Ständerat Daniel Fässler (Mitte, AI) verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald (WaG). Sie soll dazu dienen, für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz zwischen den beteiligten Organisationen und Branchen auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise zu vereinbaren; dies in Anlehnung an Richtpreise in der Landwirtschaft. Das soll den rund 250’000 Schweizer Waldeigentümerinnen und -eigentümern ermöglichen, sich beim Verkauf von Rohholz aus ihren Wäldern an Marktpreisen zu orientieren.

Marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten

Der Bundesrat unterstützt das Ziel der parlamentarischen Initiative und die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Wald (WaG). Mit der vorgeschlagenen Regelung können im Waldgesetz verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Durch die Veröffentlichung von Preisempfehlungen kann aus Sicht des Bundesrates ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten der Akteure der Wald- und Holzwirtschaft unterstützt werden. Dies hat indirekte positive Effekte, da der Holzverkauf einen wesentlichen Beitrag an die Finanzierung der Waldbewirtschaftung und Waldpflege und damit an die Sicherstellung aller Waldfunktionen leistet.

Keine Preisempfehlungen für Konsumentenpreise

Der Bundesrat erachtet die eigenverantwortliche Umsetzung der Preisfindung und -veröffentlichung durch die Organisationen der Wald- und Holzbranche als sinnvoll. Die Vorlage stellt sicher, dass durch die Veröffentlichung der genannten Preisempfehlungen keine kartellrechtlich unzulässige Beseitigung des Wettbewerbs entsteht. Einzelne Unternehmen können nicht zur Einhaltung der Preise gezwungen werden, und es dürfen keine Preisempfehlungen für Konsumentenpreise festgelegt werden.

Quelle: BAFU

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