Versorgung mit Dünger wieder sichergestellt

Die Versorgung der Schweiz mit mineralischem Stickstoffdünger ist wieder gesichert. Deshalb wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die seit Anfang 2022 geltende Verordnung für die Freigabe der Dünger-Pflichtlager per 1. Juli 2023 ausser Kraft setzen.

Im Auhafen (BL) löscht Landor jährlich rund 100 Schiffe mit einer Ladung von je 1000 bis 2000 Tonnen Dünger.

Im Auhafen (BL) löscht Landor jährlich rund 100 Schiffe mit einer Ladung von je 1000 bis 2000 Tonnen Dünger.

(Bild: Esther Michel)

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Die Lage auf dem internationalen Düngermarkt hat sich entspannt. In Europa wird wieder Dünger produziert und die Unternehmen konnten ihre Pflichtlager inzwischen auffüllen. Die Versorgung mit mineralischem Stickstoffdünger ist in der Schweiz entsprechend ohne weitere Pflichtlagerfreigaben gesichert. Deshalb hat das WBF beschlossen, die Verordnung für die Freigabe der Dünger-Pflichtlager per 1. Juli 2023 ausser Kraft zu setzen.

Ab Herbst 2021 war mineralischer Stickstoffdünger weltweit nur beschränkt verfügbar. Die Ursachen für den Engpass waren vielschichtig. Die Lieferkettenunterbrüche aufgrund der Corona-Krise, die hohen Energiepreise, der Ukraine-Krieg oder das Niedrigwasser des Rheins waren Gründe dafür. Da die Schweiz beim mineralischen Stickstoffdünger vollständig auf Importe angewiesen ist, setzte das WBF am 15. Januar 2022 die Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von Dünger in Kraft.

In der Schweiz werden 17'000 Tonnen mineralischer Stickstoff (Rein-N) an Pflichtlagern gehalten. Dies entspricht einem Drittel der Menge, die für eine Vegetationsperiode gebraucht wird. Davon wurden seit Januar 2022 rund 400 Tonnen bezogen.

Quelle: BLW

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