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Betriebsführung

Daten sterben nicht mit uns

Regelt man zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass, erspart man Hinterbliebenen viel Arbeit und Kummer. Dabei geht es nicht nur um Onlineverträge oder um den Datenverkehr mit betriebsrelevanten Plattformen. Wer seine Zugangsdaten mit ins Grab nimmt, geistert auch weiterhin in den sozialen Netzwerken herum.

Der digitale Nachlass besteht aus Nutzungs- und Zugangsdaten, E-Mail-Adressen, Social-Media-Konten oder digitalen Guthaben sowie Daten auf physischen Da...

Der digitale Nachlass besteht aus Nutzungs- und Zugangsdaten, E-Mail-Adressen, Social-Media-Konten oder digitalen Guthaben sowie Daten auf physischen Datenträgern, wie Mobiltelefonen oder Festplatten.

(Bild: iStock)

Publiziert am

Bereichsleiter Treuhand Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Agriexpert

Rechtsschutz, Agriexpert

Der Kauf einer Kälberbox im LANDI Onlineshop, die Dateneingabe im Barto-Feldkalender, der Verkauf des Anhängers über Ricardo oder ein Post mit blühenden Schnittblumen auf Instagram – all diese Handlungen gehören heute zum bäuerlichen Alltag.

Quer gelesen

Der digitale Nachlass gehört zur Erbmasse.

Eine Liste mit Zugangsdaten erspart Hinterbliebenen viel Aufwand und Kosten.

Das E-Mail-Konto und das Mobiltelefon spielen eine Schlüsselrolle.

Doch bei allen Aktivitäten im Internet hinterlassen wir Spuren, vor allem, wenn wir auf Onlineplattformen Benutzerkonten anlegen. Da stellt sich die Frage, was mit den gespeicherten Daten nach unserem Tod geschieht.

Im Netz stirbt man langsam

Wenn wir sterben, geschieht mit unseren im Internet gespeicherten Daten grundsätzlich erstmals nichts. Diese bleiben unverändert bestehen. Bei gewissen Diensten ist dies durchaus wünschenswert. So zum Beispiel bei ÖLN-Daten, welche später von den Hinterbliebenen eingereicht werden müssen. Bei anderen Benutzerkonten wie beispielsweise auf Social-Media-Plattformen kann es hingegen sinnvoll sein, wenn Daten zeitnah gelöscht werden. Falls mittels Testament oder Erbvertrag nichts anderes festgehalten worden ist, liegt es an den Erben zu entscheiden, was mit welchen Konten und Profilen geschehen soll, und sie müssen dies entsprechend in die Wege leiten.

Log-in-Liste aktuell halten

Um das digitale Erbe sinnvoll zu regeln, ist es vorab wichtig, dass wir selbst einen Überblick über unsere angelegten Onlinekonten und die jeweiligen Zugangsdaten haben. Dabei nützt es nichts, wenn wir alle notwendigen Informationen bloss im Kopf haben. Nach dem Tod sind diese Informationen einfach weg. Gerade im Büroalltag und in der Führung eines Einzelunternehmens wie eines Landwirtschaftsbetriebes ist es ratsam, dass die Erben ohne grossen Aufwand zu den Registrierungsdaten und somit zum jeweiligen Onlineportal gelangen. Deshalb ist es wichtig, eine Liste mit allen Zugangsdaten und Passwörtern stets aktuell zu halten.

Mobiltelefon nicht vergessen

Aus Sicherheitsgründen verlangen viele Portale und Plattformen zunehmend eine zweistufige Identitätsprüfung. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich nach der Eingabe von Benutzername und Passwort zusätzlich mit einer unabhängigen zweiten Komponente (Faktor) identifizieren wie beispielsweise beim Einloggen ins Bankportal. Oft läuft heute diese zweite Authentifikation über das Handy, sei es mittels App, per SMS oder Push-Nachricht. Darum ist es essenziell, auch das Handypasswort für Personen festzuhalten, welche den Nachlass verwalten.

Checkliste digitaler Nachlass

Was zu Lebzeiten zu regeln ist

  • sich frühzeitig mit der digitalen Nachlassp lanung befassen
  • Überblick über Onlinekonten behalten / verschaffen
  • nicht mehr verwendete Accounts löschen
  • eine Log-in-Liste erstellen mit allen Zugangsdaten und laufend aktualisieren
  • die Log-in-Liste sicher aufbewahren, allenfalls mit einem digitalen Passwort- und Nachlassmanager (z. B. www.securesafe.com)
  • Zugang zur Liste für Hinterbliebene sicherstellen
  • sich bei Onlineanbietern erkundigen, was mit den Daten nach dem Tod geschieht
  • letztwillig festhalten, was mit den Daten, Onlinekonten und Profilen geschehen soll

Was Hinterbliebene unternehmen müssen

Überblick über Onlineaktivitäten des Erblassers verschaffen

Abklären, ob es eine Liste mit Zugangsdaten gibt (digital oder physisch)  – Zugang zu E-Mail-Accounts und Mobiltelefon verschaffen  – kostenpflichtige Verträge und Dienste rechtzeitig kündigen  – Bearbeitung der digitalen Daten gemäss Wünschen und letztwilligen Anordnungen der erblassenden Person, Konten löschen oder weiterbewirtschaften, Übertragung von Konten beantragen

Tresor oder Onlinesafe

Die entsprechende Liste sollte zusammen mit einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) aufbewahrt werden. Falls man keine letztwillige Verfügung errichtet hat, kann die Liste auch einer Vertrauensperson übergeben oder ihr deren Aufbewahrungsort bekannt gegeben werden. Alternativ können Passwörter und Zugangsdaten für Onlineplattformen auch mittels eines digitalen Passwort- und Nachlassmanagers verwaltet werden (siehe Tipp). Damit können Log-in-Daten einfach verwaltet und Begünstigte erfasst werden, welche im Todesfall in den Besitz der Daten kommen sollen.

Beim digitalen Nachlass kommt dem E-Mail-Account eine zentrale Rolle zu.

E-Mail-Zugangsdaten entscheidend

Beim digitalen Nachlass kommt dem E-Mail-Account der verstorbenen Person eine zentrale Rolle zu. Die E-Mail-Adresse stellt nicht selten auch den Benutzernamen eines Onlinekontos dar, über die auch das Passwort zurückgesetzt werden kann. Ausserdem laufen viele Korrespondenzen via E-Mail, insbesondere auch Onlineverträge und Transaktionen wie beispielsweise der Erhalt von E-Rechnungen. Daher ist es ratsam, dass zumindest diese Zugangsdaten für eine Vertrauensperson zugänglich sind. Dadurch wird auch das Auffinden beziehungsweise die Kündigung von kostenpflichtigen Abonnementen und Verträgen erleichtert sowie den Erben unnötige Kosten und Aufwände erspart. Je nach Anbieter erhalten sie sonst nur mit einer gerichtlichen Verfügung Zugriff auf das Konto, falls dieses aufgrund fehlender Aktivität inzwischen nicht automatisch gelöscht wurde.

Nachlasskontakt im Onlineprofil festlegen

Welcher Erbe sich um den digitalen Nachlass kümmern soll, ist vorzugsweise in einer formgültigen letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) zu regeln. Um der gewählten Person die Arbeit zu erleichtern, sollte sie, wenn möglich, auch in den verschiedenen Profilen der Internetgiganten als Nachlasskontakt hinterlegt werden. Bei Microsoft, Apple oder Google geht es hauptsächlich darum, das Benutzerkonto und die vom Verstorbenen zu Lebzeiten erzeugten Daten zu löschen, mit denen die Anbieter ihre Umsätze generierten. Auf Wunsch werden diese Daten ausgehändigt, wobei sie für die Erben in der Regel keinen Wert haben.

Anders sieht es aus bei Profilen auf den sozialen Netzwerken. Hier will man nicht zuletzt aus Pietätsgründen den Hinterbliebenen gegenüber nicht mehr sichtbar sein. Bei den Netzwerken von Meta (Instagram, Facebook) erhält der Nachlasskontakt zusätzlich die Möglichkeit, das Profil, anstatt es zu löschen, in einen Gedenkzustand zu versetzen. Als «Freunde» vernetzte Profile können dann ihre Erinnerungen in der Chronik teilen und der verstorbenen Person immer noch Nachrichten schicken. Ihre Profile treten dann nicht mehr in Vorschlägen auf wie beispielsweise in «Personen, die du vielleicht kennst».

Wurde kein Nachlasskontakt hinterlegt, steigt der Aufwand für die Hinterbliebenen beträchtlich. Um Daten und Profile zu löschen, müssen sie Antragsformulare ausfüllen und je nach Anbieter zusätzliche amtliche Dokumente einreichen. 

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