Pünktlich zum Start des Alpsommers beginnt auch die Wandersaison. In den Wandergebieten bewegen sich öfters auch unerfahrene Erholungssuchende. Die Organisation Wanderwege Schweiz verzeichnete in den letzten Jahren besonders hohen Zulauf bei den 15- bis 29-Jährigen. Doch auch andere Drittpersonen können Gefahren innerhalb eines Weidebetriebs oft nur schlecht einschätzen.
Tierhalterinnen und Tierhalter haften für Schäden, welche ihre Tiere verursachen, falls sie nicht nachweisen können, dass ihre Tiere sorgfältig verwahrt und beaufsichtigt wurden. Zu ihrer Sorgfaltspflicht gehört es deshalb, eine Risikoanalyse durchzuführen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, wenn Wanderwege durch ihr Weidegebiet führen. Dazu gehören neben dem Anbringen von Warn- und Hinweistafeln beispielsweise auch sichere Zaundurchgänge oder eine Alternativroute für Personen mit Begleithunden.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Branchenorganisationen entsprechende Hilfsmittel entwickelt, die Tierhalter dabei unterstützen. Zur Risikobeurteilung für Weiden mit und ohne Wanderweg-Querung sind der Ratgeber und die Checkliste «Rindvieh & Wanderwege» juristisch anerkannt.