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Betriebsführung

Muss ein Betrieb seinen Angestellten die Sonnencreme bezahlen?

Wer draussen arbeitet, braucht Sonnenschutz – auch in Form von Sonnencreme. Arbeitgeber müssen sie zur Verfügung stellen, wenn andere Schutzmassnahmen nicht genügen.

Muss ein Betrieb seinen Angestellten die Sonnencreme bezahlen?

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Redaktor UFA-Revue

Wer draussen arbeitet, packt zu Znünibrot und Wasserflasche auch eine Tube Sonnencreme ein. Die Suva empfiehlt, bei Arbeiten im Freien sonnenexponierte Hautpartien mit Kleidung oder Kopfbedeckungen zu schützen und ergänzend mehrmals täglich einzucremen. Mit einem Sonnenhut und breiter Krempe sowie Nackenschutz und geeigneter Kleidung bleiben nur noch Teile des Gesichtes, die Hände und evtl. die Unterarme ungeschützt. Mit drei Mal eincremen pro Tag kommt man auf rund 30 ml pro Woche.

Sonnencreme zählt zum Strahlenschutz und gehört zur PSA.

Über das ganze Jahr verteilt fallen aber dennoch Kosten von mehreren hundert Franken an, nur für die Sonnencreme. Für Angestellte im Feld stellt sich daher die Frage: Wer übernimmt diese Kosten? Artikel 5 der Verordnung über die Unfallverhütung verpflichtet Arbeitgeber, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dort bereitzustellen, wo Gefahren bestehen, die weder durch technische noch organisatorische Massnahmen vollständig behoben werden können. Sonnencreme zählt dabei zum Strahlenschutz und gehört zur PSA.

Auswahl berücksichtigt individuelle Vorleben

Bleibt noch die Frage nach dem passenden Produkt. Schliesslich möchten sich nicht alle irgendeine günstige Creme ins Gesicht schmieren. Andererseits kann man auch nicht erwarten, dass der Betrieb seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeden zweiten Tag eine rund 20mal teurere 50-Milliliter-Tube Anti-Aging Premiumcreme in die Hand drückt. Zwei bis drei verschiedene Produkte zur Auswahl berücksichtigen individuelle Vorlieben. Verträgt jemand ein Produkt nicht, empfiehlt die Suva auf Anfrage, ein Budget im Sinne eines «normalen Verbrauchs» im Rahmen der angebotenen Produkte bereitzustellen.

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