Tierseuchen wie Blauzunge, Lumpy Skin Disease oder Maul- und Klauenseuche können landwirtschaftliche Betriebe auch ohne erkrankte Tiere im eigenen Stall finanziell belasten. Das kann passieren, wenn Behörden bei einem Seuchenausbruch Sperrzonen, Milchliefersperren oder Keulungen anordnen. Seit Januar 2026 bietet die Schweizer Hagel eine Tierseuchenversicherung fürs Rindvieh an, die Schäden im Zusammenhang mit 15 definierten Tierseuchen abdeckt und allfällige staatliche Leistungen ergänzt.
Voraussetzung für Leistungen ist eine behördliche Verfügung des Kantonstierarztes.
Die Versicherung richtet sich an Milch-vieh-, Aufzucht-, Mast- und Mutterkuhbetriebe und gilt pro Standort und TVD-Nummer für die gesamte Herde. Rinder des versicherten Betriebes sind auf Alpbetrieben automatisch mitversichert. Sie ist als pauschale Summenversicherung aufgebaut und umfasst neben dem Tierwert auch Ertragsausfall sowie Waren und Kosten. Voraussetzung für Leistungen ist eine behördliche Verfügung des Kantonstierarztes.
Bei Tierverlusten leisten Bund und Kantone je nach Situation 60 bis 90 % des Tierwerts. Kommt es zu einer staatlichen Vergütung, übernimmt die Tierseuchenviehversicherung pauschal 20 % des versicherten Tierwerts. Ohne staatliche Zahlung deckt Schweizer Hagel den versicherten Tierwert zu 100 %. Mehr Informationen zur neuen Tierseuchenversicherung sind in der Onlineausgabe der UFA-Revue nachzulesen.








