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Betriebsführung

Wer zahlt, wenn es kracht?

Maschinen tauschen oder mieten spart Geld und Ressourcen. Damit es im Schadenfall nicht zu Konflikten kommt, braucht es verbindliche Regeln zwischen den Vertragspartnern. Vor Mietantritt muss deshalb auch die Versicherungssituation der Beteiligten geklärt sein.

Wenn es passiert, pressiert es meist: Wurde beim Vermieten der Maschine vorgängig alles geregelt, kann man sich im Schadenfall aufs Wesentliche konzentr...

Wenn es passiert, pressiert es meist: Wurde beim Vermieten der Maschine vorgängig alles geregelt, kann man sich im Schadenfall aufs Wesentliche konzentrieren. Das spart Zeit und schont die Nerven.

(Bild: iStock)

Publiziert am

Werden Maschinen eingesetzt, kann es immer einmal zu einem Schaden kommen. Bei Schäden an gemieteten Maschinen geht es stets um die Frage, wer nun den Ersatz oder die Reparaturkosten bezahlt. Bei kleineren Schäden findet man meistens eine beidseitig akzeptable Lösung. Wenn aber die Summe ein paar Tausend Franken beträgt, sieht die Welt für viele auf einen Schlag ganz anders aus.

Für Klarheit sorgt ein Mietvertrag mit Übernahmeprotokoll, inklusive Auflistung von bestehenden Schäden und Mängeln. Zudem muss vorab geklärt werden, wer im Schadenfall über welche Versicherung eine Deckung hat. Damit lassen sich unangenehme Diskussionen auf ein Minimum reduzieren, allenfalls sogar gänzlich vermeiden.

Normaler Verschleiss ist nicht versicherbar

Der Verschleiss von vermieteten Maschinen steigt mit den wechselnden Nutzerinnen und Nutzern.

Grundsätzlich haftet die Mieterin nicht für Schäden, die durch normale Abnützung entstehen.

Dies muss in der Kalkulation berücksichtigt und entsprechend im Mietpreis eingerechnet werden. Grundsätzlich haftet die Mieterin nicht für Schäden, die durch normale Abnützung entstehen. Diese gehen zulasten des Vermieters.

Anders sieht es bei Schäden aus, die vom Mieter durch einen Unfall oder unsachgemässe Benützung verursacht werden. Wenn beispielsweise beim Wenden mit dem Mähwerk ein Mäuerchen übersehen wird und es kracht, so ist der Mieter haftbar für den Schaden. Dabei spricht man von einem sogenannten «Obhutsschaden», der im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung in der Grunddeckung nicht gedeckt ist.

Obhutsschaden-Versicherung für die Miete

Durch eine Zusatzversicherung können Schäden für «gelegentlich benützte fremde Maschinen» versichert werden. Je nach Versicherungsgesellschaft sind dabei die Definition für «gelegentlich» wie auch der Deckungsumfang und die Ausschlüsse sehr unterschiedlich.

Im Rahmen der Obhutsschaden-Versicherung sind Schäden nur zum Zeitwert versichert.

So können bei einem Anbieter bei den Fahrzeugen nur Traktoren versichert werden und bei einem anderen Anbieter sind generell selbstfahrende Maschinen ganz ausgeschlossen. Zu beachten ist zudem, dass im Rahmen der Obhutsschaden-Versicherung die Schäden nur zum Zeitwert versichert sind.

Vollkasko für die Vermietung

Für überbetriebliche Maschineneinsätze via Maschinenring oder neuerdings auch über Onlineplattformen wie beispielsweise www.farmx.ch macht für die Vermietung eine Vollkasko Sinn. In diesem Fall bezahlt die Versicherung den Schaden und es bleibt lediglich der Selbstbehalt übrig. Mit der Wahl eines tieferen Selbstbehaltes lässt sich das finanzielle Risiko weiter reduzieren. Die Prämie lässt sich ohne grosse Verteue rung gut im Mietpreis einrechnen. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist der Abschluss einer Vollkasko sehr empfehlenswert. Damit sind die klassischen Blechschäden gedeckt.

Insbesondere bei sehr teuren Maschinen bietet sich zusätzlich eine Maschinenbruchversicherung an. Wenn beispielsweise bei einem Mähdrescher ein Stein in den Einzug gelangt, gehört dies zu den inneren Schäden und ist bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme gedeckt. Weitere «innere Einflüsse» sind unter anderem Schäden, die wegen Über- oder Unterdruck, Überspannung oder wegen eines Kurzschlusses verursacht werden.

Ausschlüsse im Auge behalten

Häufigste Ausschlüsse sind Alterungsschäden wie Materialermüdung oder normaler Verschleiss. Normalerweise sind auch Schäden, die während der direkten Bearbeitung an Messer, Scharen, Zinken oder Schaufeln entstehen, bei der Vollkasko ausgeschlossen. Zudem sind Mängel nicht gedeckt, die grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurden.

Mobile Datenträger und Geräte wie beispielsweise Maschinensteuerungen, GPS-Empfänger und Monitore für Lenksysteme müssen zusätzlich als Sonderrisiko mitversichert werden. Immer häufiger wird auch eine spezielle Deckung für Schäden durch Cyberkriminalität, Hackerangriffe oder Beschädigungen infolge eines Computervirus respektive Trojaners eingeschlossen.

Ertragsausfälle und Mehrkosten durch Ersatzmaschine

Oft passiert ein Schaden während der Saison. Wenn dann beispielsweise der Drescher für längere Zeit ausfällt, führt dies zusätzlich zu finanziellen Einbussen. Mit der Zusatzversicherung «Ertragsausfall und Mehrkosten» sind die Kosten für das Mieten einer Ersatzmaschine oder für die Weitervergabe des Auftrags an einen anderen Lohnunternehmer gedeckt. Auch wenn die Geräte vermietet werden, kann sich diese Zusatzdeckung lohnen.

Die Fragen rund um dieses Thema sind komplex, und es lohnt sich auf jeden Fall, diese mit einer Fachperson für Versicherungsfragen im Vorfeld zu klären. 

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