Marktausgleich nach Getreide-Ernte 2023

Aufgrund von Ernteerhebungen durch Swiss Granum sind Massnahmen zur Mengensteuerung durch den SGPV notwendig. Nebst einer Deklassierung wird auch IP-Suisse zu Suisse Garantie Getreide «umgelabelt».

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Aufgrund der Ernteerhebung weist Swiss Granum auf mehrere Herausforderungen im Anschluss an die Ernte 2023 hin. Demnach verfügt IP-Suisse über Lagermengen, die über die normalen strategischen Lagerbestände hinausgehen, während Suisse Garantie kaum über strategische Lagerbestände verfüge. Ergänzend dazu bestehe ein Ungleichgewicht zwischen den Suisse Garantie Qualitätsklassen, mit einem Überschuss in der Klasse II und einem Manko bei den Klassen Top und I, schreibt Swiss Granum weiter.

Massnahmen zur Mengensteuerung durch den Schweizer Getreideproduzentenverband (SGPV) sind laut Swiss Granum auf folgenden Überlegungen notwendig:

  • Eine grosse Menge an IP-Suisse-Brotgetreide auf Lager, was erhebliche Kosten verursacht, die auf die Produzenten abgewälzt werden
  • Eine Suisse Garantie Brotgetreidemenge, die gerade ausreicht, um den Bedarf des Marktes zu decken
  • Ein Ungleichgewicht innerhalb der Qualitätsklassen bei Suisse Garantie
  • Eine nicht optimale Qualität bei Teilmengen aus der Ernte 2023, insbesondere mit einem eher niedrigen Proteingehalt bei der Qualitätsklasse 2.

Um das Gleichgewicht zwischen den Sektoren (Suisse Garantie/IP-Suisse) herzustellen, die Verfügbarkeit der verschiedenen Qualitätsklassen bestmöglich auf die Nachfrage abzustimmen und die Qualität des auf den Markt gebrachten Brotgetreides zu verbessern, lanciert der SGPV zwei sich ergänzende Massnahmen: eine Marktentlastungsmassnahme (Deklassierung) und eine Massnahme zur «Um-Labelierung» von IP-Suisse Getreide zu Suisse Garantie.

Der SGPV ist gemäss Swiss Granum in der Lage, diese Massnahmen durch die Beiträge zu finanzieren, die alle Produzenten in den Marktentlastungsfonds einzahlen.

sg

 

Massnahmen

Deklassierung

Die Erstabnehmer, meist Sammelstellen, können an dieser Marktentlastungsaktion teilnehmen, indem sie uns bis zum 15. November 2023 um 12.00 Uhr ihre Angebote zukommen lassen.

Sie geben die zur Deklassierung angebotene Menge sowie die Höhe der Entschädigung an, die sie für diese Dienstleistung wünschen. Die attraktivsten Angebote werden für einen Deklassierungsvertrag berücksichtigt. Swiss Granum weist darauf hin, dass sie eine Leistung entschädigen (Deklassierung), aber keine Waren vermarkten.

Die Deklassierung der Ware wird vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. Juni 2024 stattfinden. Die deklassierte Ware wird mit Lebensmittelfarbe markiert, um sicherzustellen, dass sie im Futtermittelsektor abgesetzt wird. Darüber hinaus wird der SGPV die Kontrollen organisieren, die für den reibungslosen Ablauf der Marktentlastungsmassnahme erforderlich sind.

 

«Um-Labelisierung» von IP-Suisse Getreide zu Suisse Garantie

Die zweite zusätzliche Massnahme wird dem Ausgleich des Brotgetreideangebots für IP-Suisse und Suisse Garantie dienen. Interessierte Erstübernehmer, die ursprünglich als IP-Suisse deklarierte Ware unter Suisse Garantie vermarkten möchten, können sich direkt bei IP-Suisse melden.

Diese Massnahme betrifft IP-Suisse-Weizen der Klassen TopQ, Top und I (backfähig und den Übernahmebedingungen von Swiss Granum entsprechend), welcher «um-labeliert» werden kann. IP-Suisse- Weizen ohne Pestizide ist von dieser Massnahme nicht betroffen, da die Nachfrage nach diesem Weizentyp hoch ist.

Nach dem «Um-Labeling» darf die ursprüngliche IP-Suisse-Ware nur noch als Suisse Garantie vermarktet werden. Das «Um-Labeling» entspricht einem Wechsel des Eigentümers der Ware, die somit in das Eigentum des Erstübernehmers übergeht. IP-Suisse kann als Konsequenz keine Suisse Garantie Ware vermarkten.

Die notwendigen Kontrollen werden vom SGPV durchgeführt. Die an diesen Massnahmen teilnehmenden Partner verpflichten sich, die für die Kontrollen erforderlichen Dokumente transparent zur Verfügung zu stellen.

Alle Dokumente zu den Marktentlastungsmaßnahmen sind unter www.sgpv.ch abrufbar.

Swiss Granum

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