Neue Regeln für erneuerbare Energie

Der Bundesrat hat Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung beschlossen. Für Landwirtschaftsbetriebe sind vor allem das Ausbauziel für erneuerbare Stromproduktion bis 2030 und der neue Winterstrombonus für grosse Photovoltaikanlagen relevant.

Neue Regeln für erneuerbare Energie
(Bild: Agrola)

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Der Bundesrat hat am 26. November 2025 verschiedene Verordnungen im Energiebereich angepasst. In der Energieverordnung legt er ein Zwischenziel für die erneuerbare Stromproduktion ohne Wasserkraft von insgesamt 23 TWh bis 2030 fest. Wie aus der Medienmitteilung des Bundes hervorgeht, sollen davon 18,7 TWh aus Photovoltaik und 2,3 TWh aus Windenergie stammen, der Rest vor allem aus Holzkraftwerken, Biogasanlagen, Kehrichtverbrennungsanlagen und soweit möglich aus Geothermie.

Winterstrombonus für Anlagen ab 100 kW

Für Landwirtschaftsbetriebe mit grossen Dachflächen ist zudem eine neue Förderregelung wichtig: Für neue Photovoltaikanlagen ab 100 kW Leistung, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen, wird ein Winterstrombonus eingeführt. Er ersetzt den bisherigen Höhenbonus und wird in der Energieförderungsverordnung für Einmalvergütung, gleitende Marktprämie und Auktionen geregelt. Die revidierten Verordnungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden.

sg

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