PSM-Kauf ab 2027 nur noch mit digitaler Fachbewilligung

Die Digitalisierung macht auch vor der Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel nicht halt. Ab 2027 ist für den Kauf von PSM eine digitale FaBe PSM erforderlich, weshalb Berechtigte ihre Bewilligung frühzeitig in der LANDI hinterlegen sollten.

Die digitale Fachbewilligung wird zum Schlüssel für den Bezug von Pflanzenschutzmitteln.

Die digitale Fachbewilligung wird zum Schlüssel für den Bezug von Pflanzenschutzmitteln.

(Pixabay)

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Wer ab dem 1. Januar 2027 Pflanzenschutzmittel für die professionelle Anwendung kaufen möchte, muss eine gültige digitale Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) vorweisen können. Damit setzt der Bund das neue digitale Bewilligungssystem um. Die Fachbewilligung wird künftig elektronisch geführt und kann über eine App oder als Ausdruck vorgelegt werden. Pro Betrieb muss mindestens eine Person über eine entsprechende Bewilligung verfügen und die Verantwortung für den Kauf und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln übernehmen.

Viele landwirtschaftliche Abschlüsse, darunter das EFZ als Landwirtin oder Landwirt, berechtigen zum Bezug einer digitalen Fachbewilligung. Voraussetzung ist jedoch, dass die entsprechenden Nachweise im Fachbewilligungsregister erfasst wurden. Die Bewilligung wird nach Prüfung der Unterlagen digital ausgestellt.

Um die Verkaufsabwicklung in den LANDI-Filialen künftig zu vereinfachen, werden Landwirtinnen und Landwirte sowie weitere berechtigte Anwenderinnen und Anwender gebeten, ihre digitale Fachbewilligung in der LANDI hinterlegen zu lassen. Dazu genügt es, den QR-Code der digitalen Bewilligung in Papierform oder auf dem Smartphone in die LANDI mitzubringen. Die Bewilligung kann dort im System erfasst werden, sodass die Berechtigung beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln automatisch überprüft werden kann.

Weitere Informationen zur digitalen Fachbewilligung sowie zum Fachbewilligungsregister finden sich hier.

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