Verordnungspaket 2026 sieht Vereinfachungen für Betriebe vor

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet. Zahlreiche Anpassungen per 1. Januar 2027 sollen gemäss Bund Landwirtschaftsbetriebe administrativ entlasten.

Verordnungspaket 2026 sieht Vereinfachungen für Betriebe vor
(Bild: pixabay)

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Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2026 umfasst Änderungen in 14 Verordnungen. Am 1. Januar 2027 sind Anpassungen bei Direktzahlungen, ÖLN und bei der Digitalisierung vorgesehen, die laut Medienmitteilung des Bundesrates den administrativen Aufwand auf Landwirtschaftsbetrieben senken und den Handlungsspielraum der Bewirtschaftenden vergrössern sollen.

Im Bereich Direktzahlungen sollen künftig bestimmte Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche zusammengefasst werden. Auch die Teilnahme an Produktionssystembeiträgen soll einfacher werden.

Beim Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ist vorgesehen, die Vorgabe aufzuheben, wonach auf allen Parzellen eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden muss. Dadurch sollen Betriebe und Kantone administrativ und finanziell entlastet werden. Zudem sind Anpassungen im Pflanzenschutz geplant, damit weniger Sonderbewilligungen nötig sind.

Weiter sieht das Paket vor, dass Daten im Rahmen der Digitalisierung nur einmal erfasst werden.

Die Vernehmlassung dauert bis 6. Mai 2026.

sg

Die Änderungen in den 14 Verordnungen im Überblick

Direktzahlungsverordnung (DZV)

  • ÖLN ohne Pflicht zur Bodenuntersuchung auf allen Parzellen
  • Vereinfachungen bei Beiträgen und BFF

Strukturverbesserungsverordnung (SVV)

  • Neue Bestätigung zu Beratung und Vorsorge
  • Rückzahlung von Investitionskrediten innert 20 Jahren

Soziale Begleitmassnahmen (SBMV)

  • Rückzahlung von Darlehen für Betriebshilfe innert 20 Jahren
  • Massnahmen gegen lange Wartefristen

Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (VNL)

  • Einkommensbeurteilung wird angepasst
  • Monitoring wird erweitert

Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV)

  • Definition der Dauerkulturen wird erweitert.
  • Bestimmung zur Produktionsstätte wird gestrichen.

Ernteversicherungen (VPEV)

  • Präzisierungen und kleine Anpassungen nach dem ersten Umsetzungsjahr

Ein und Ausfuhr Gemüse Obst Gartenbau (VEAGOG)

  • Aktualisierung von EU-Verweisen bei Vermarktungsnormen

Weinverordnung (WeinV)

  • Vereinfachungen für selbsteinkellernde Betriebe
  • Abschlussfristen werden angepasst

Verordnung über die biologische Landwirtschaft (BioV)

  • Futteranteile werden neu nach Trockensubstanz gekennzeichnet.

Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (WBioV)

  • Anhänge und Listen für Betriebsmittel werden aktualisiert.

Gebührenverordnung BLW (GebV-BLW)

  • Gebühren für Pflanzenpass Kontrollen und Zulassungen werden erhöht.

Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)

  • Fokus auf Datennutzung und Entlastung bei Mitteilungspflichten
  • Once-Only-Prinzip - Daten sollen nur einmal erfasst werden.

Verordnung des WBF über Vermehrungsmaterial (VVM)

  • Anpassungen bei Pflanzkartoffeln, Regeln für Saatgut werden präzisiert.

Verordnung des BLW über Zollkontingente Gemüse und Obst (VKZO)

  • Online-Tabelle zu Kontingenten soll rechtsgültig werden.

Weitere Informationen: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026

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