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Nutztiere

Futterergänzung für Bio Suisse Betriebe

Ab 01.01.2018 müssen die Wiederkäuer einen minimalen Grasanteil, gerechnet auf die Jahresration, fressen. Dieser beträgt im Talgebiet 75 Prozent und im Bergebiet 85 Prozent. Die wichtige und wertvolle Funktion der Wiederkäuer ist die Veredelung von pflanzlichen Fasern zu Fleisch und Milch.

Sortimentsübersicht nach gültiger Raufutterdefinition.
Verfügbarkeit: solange Vorrat

Sortimentsübersicht nach gültiger Raufutterdefinition. Verfügbarkeit: solange Vorrat

Publiziert am

Aktualisiert am

Leiter Geschäftsbereich Raufutter, Einstreu und Salze, fenaco GOF

Die Fütterung der Bio-Tiere erfolgt grundsätzlich mit betriebseigenem Knospe-Futter. Umstellungsfutter aus der eigenen Produktion darf bis maximal 60 Prozent der Ration (produziert auf zugepachtetem oder zugekauftem Land in Umstellung) ausmachen; 100 Prozent bei Umstellungsbetrieben (ganzer Betrieb befindet sich in Umstellung). Wiederkäuer müssen mindestens 90 Prozent der Futtertrockensubstanz pro Tierkategorie in Form von frischem, siliertem oder getrocknetem Knospe-Futter erhalten.

Klare Regelung

Zugeführte Futtermittel dienen nur der Ergänzung der betriebseigenen Futtergrundlage und werden für Wiederkäuer aus biologischem Anbau bezogen. Dabei gelten je nach Art der Futtermittel unterschiedliche Anforderungen. Wird Futter aus Umstellungsbetrieben auf Knospe-Be triebe zugeführt, darf der Anteil an Umstellungsfutter 30 Prozent in der Ration der einzelnen Nutztierkategorien nicht übersteigen. Zugeführte Siloballen (z. B. Mais) müssen mit einer Etikette versehen sein, welche eine korrekte Produktebezeichnung sowie Angaben zur Rückverfolgbarkeit deklariert.

Wiederkäuer, Pferde (mit Ausnahme Pensionspferde) und Kaninchen müssen vollumfänglich mit Bio-Futter gefüttert werden. 90 Prozent davon muss Knospe-Futter sein. 10 Prozent darf, gemäss Bio Suisse Richtlinie 4.2.4.1, mit nach CH- oder EU-Bioverordnung produzierten Komponenten ergänzt werden. Ab 2019 dürfen die Futterkomponenten nur noch aus Europa stammen. Davon ausgenommen sind die Nebenprodukte der inländischen Lebensmittelindustrie aus importierten Rohwaren von ausserhalb Europas.

Bedürfnisse abstimmen

Bei der Auswahl und Optimierung der Fütterung gilt es, das Tierwohl sowie die Gesundheit unbedingt zu beachten. Eine Futterergänzung sollte art- und leistungsgerecht sein. Bereits bei der Beschaffung müssen Tierhalter ein entsprechendes Augenmerk auf die Einsatz- und Verwendungsfähigkeit der jeweiligen Produkte legen.

Ergänzung und Beratung

Die vollständige Eigenversorgung des Tierbestandes wird insbesondere bei der Rindvieh-, Geflügel- und Schweinehaltung in den meisten Betrieben nicht erreicht. In der Regel können nicht alle notwendigen Futtermittel betriebseigen produziert werden. Das macht den Zukauf hochwertiger Raufutter und Mischfutter und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Mischfutterherstellern (UFA-LANDI-Beratungsdienst oder Rationenberechnung nach UFA W-FOS) notwendig. 

Bio-Mischfutter

  • UFA-Rindviehfutter (Kälber, Milchvieh, Mastbetrieb) 
  • UFA-Schweinefutter (Ferkel Muttersauen, Jager, Mastschweine) 
  • UFA-Geflügelfutter (Küken, Junghennen, Legehennen, Geflügelmast)
  • Weitere UFA Bio-Futter: Für Kaninchen, Schafe, Ziegen und Pferde
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