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Betriebsführung

Checkliste Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Ehepartner die Folgen der Auflösung ihres Güterstandes im Falle einer Scheidung oder im Todesfall individuell regeln. 

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Publiziert am

Bewertung & Recht, Agriexpert

Jeder Ehevertrag ist ein individuelles Rechtsgeschäft. Eine vorgängige Beratung ist unerlässlich. Damit ein Ehevertrag wirksam ist, muss er von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Bei Erbverträgen müssen bei der öffentlichen Beurkundung neben dem Notar zusätzlich zwei Zeugen mitwirken. Ein Ehevertrag kann mit einem Erbvertrag kombiniert werden. 

Die Checkliste «Ehevertrag» der UFA-Revue als PDF-Download dient Ehepaaren als Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch.

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