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Betriebsführung

Die Pension und Nachfolge planen

Ein Drittel aller Landwirte in der Schweiz sind über 55 Jahre alt. Das bedeutet, dass in den nächsten zehn Jahren sehr viele Bauern pensioniert werden. Wie soll die Nachfolgeplanung aussehen? Und wie bereitet man die eigene Pensionierung vor?

Pensionierung

Was bleibt nach der Pensionierung übrig? Wer früh plant, stehtim Alter finanziell besser da.

(Alexey Rumyantsev / Adobe Stock)

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Aktualisiert am

Bewertung & Recht, Agriexpert

Die Anteile der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen in den älteren Altersklassen auf den Schweizer Landwirtschaftsbetrieben nehmen laufend zu. Im Jahr 2016 waren 56 Prozent der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen 50 Jahre alt oder älter. Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik werden die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe im Mittel immer älter. In den letzten Jahren nahm insbesondere der Anteil der Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen zwischen 35 und 44 Jahren deutlich ab. Schon seit längerer Zeit steigt hingegen der Anteil der 55- bis 64-Jährigen.

Zeit für Planung einberechnen

Während vielen Jahren hat ein Landwirt vor seiner Pensionierung sein Familienunternehmen geführt und stark beeinflusst. Damit sich der Betrieb beziehungsweise das Familienunternehmen auch nach der Pensionierung entwickeln kann, steht jeder Landwirt und jede Landwirtin irgendwann vor der Frage der Nachfolgeregelung. Es zahlt sich aus, sich frühzeitig mit der Hofübergabe auseinanderzusetzen. Für die Planung ist eine entsprechende Beratungsunterstützung zu empfehlen. Die Entscheidungen, die bei einer Hofübergabe getroffen werden, haben einschneidende Folgen und wollen deshalb gut durchdacht sein. Das beansprucht viel Zeit, welche man sich für solch wichtige strategische Entscheidungen unbedingt nehmen soll.

Was bleibt nach der Übergabe?

Sobald ein Kaufpreis für die Hofübergabe feststeht, kann man mit der Finanzplanung starten. Dabei werden dem Kaufpreis die Verpflichtungen in Abzug gebracht, woraus dann der Nettoerlös resultiert. Als Verpflichtungen sind Schulden, Hypotheken, Darlehen und Investitionskredite zu berücksichtigen. Sind noch weitere Konti vorhanden? Verfügt der Landwirt über eine Lebensversicherung? Oder plant der Landwirt, seine Pensionskassengelder per Rentenalter einmal auszubezahlen? Wenn ja, dann dürfen diese Geldbeträge dem Nettoerlös aus der Hofübergabe angerechnet werden. Daraus ergibt sich das steuerbare Vermögen nach der Hofübergabe. Je nach finanzieller Situation ist es möglich, dem Übernehmenden bei der Hofübergabe mit einem Darlehen unter die Arme zu greifen. Werden Darlehen gewährt, so sind sie für die Finanzplanung dem steuerbaren Vermögen in Abzug zu bringen. Schliesslich resultiert dann das effektiv frei verfügbare Vermögen aus der Hofübergabe.

Finanzierung des Lebens

Plant der Verkäufer nach der Hofübergabe vom Hof wegzuziehen, so empfiehlt sich, rechtzeitig zu prüfen, welche Mittel aus der Hofübergabe zur Verfügung stehen. Wird ein Eigenheim ins Auge gefasst, sollte ein Gespräch mit der Bank Klarheit über die Finanzierung bringen.

Zur Planung des Pensionsalters gehört neben der Vermögensanalyse auch die Analyse des künftigen Einkommens. Soll der Lebensstil auch nach der Pensionierung beibehalten oder noch verbessert werden? Dann kommt der künftige Pensionär nicht darum herum, ein Budget mit allen Aufwendungen aufzustellen. Basis dafür ist der Privatverbrauch, der in der Buchhaltung deklariert wurde – korrigiert um die Auswirkungen des Hofverkaufes.

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Bei der Hofübergabe macht es Sinn, die Vorstellungen und Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.

(Bild: Sepy / Adobe Stock)

Auf der Einnahmeseite kann bei der AHV-Ausgleichskasse eine Schätzung der zukünftigen Altersrente angefordert werden. Dieser Betrag wird mit dem allfälligen Pensionskassenguthaben und einem möglichen Vermögensverzehr ergänzt. Gibt es dennoch Einkommenslücken, beispielsweise wenn ein Ehepartner erheblich jünger ist als der andere und noch keine AHV-Rente bekommt? Dann ist man allenfalls gezwungen, weiterhin etwas dazu zu verdienen.

Wohnen auf dem Hof

Zur Einkommenssicherung im Alter kann auch die Wohnnutzung auf dem Hof dienen. Natürlich ist das Zusammenleben der Generationen auf einem Betrieb nicht überall möglich oder erwünscht. Dennoch können Wohnlösungen für die Abtretenden auf dem Betrieb sowohl für die Übernehmer als auch für die Abtretenden sehr hilfreich sein. Für die Finanzierung des Hofkaufes kann der Übernehmende finanzielle Unterstützung in Form eines privaten Darlehens von den Eltern übernehmen. Durch die Wohnnutzung der Eltern auf dem Hof kann der Übernehmende das Darlehen tilgen und verzinsen. Somit kann über die Wohnlösung einen Teil der Hofübergabe finanziert werden. Sehr beliebt sind die flexiblen Mietlösungen. Ob im konkreten Fall das bekannte Wohnrecht oder die Mietlösung zur Anwendung kommt, wird am besten gemeinsam mit der Familie und dem Berater besprochen.

Steuerfolgen der Hofübergabe

Die Steuerfolgen sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Deshalb soll bereits mehrere Jahre vor der käuflichen Hofübergabe geprüft werden, ob aus dem geplanten Hofverkauf ein Liquidationsgewinn resultieren wird. Bei einer frühzeitigen Planung bleibt mehr Zeit, allfällige Fiskalbelastungen zu berechnen und mit einer gezielten Steuerplanung zu optimieren. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob sämtliche kumulierte Abschreibungen des Betriebes als latente Steuerlast an die Hofübernehmenden weitergegeben werden sollen oder ob die Möglichkeit besteht, diese Steuerlast mit der Hofübergabe abzurechnen.

Ab dem 55. Lebensjahr darf man einen Liquidationsgewinn bei der Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit sogar privilegiert abrechnen. Geschieht dies gar bis zum 64. Lebensjahr, so sind die Sozialabgaben, welche ebenfalls auf dem Liquidationsgewinn zu leisten sind, auch noch rentenwirksam. Eine weitere Möglichkeit, die fiskalen Folgen der Hofübergabe tief zu halten, kann unter Umständen auch der Einkauf in die Pensionskassen sein. Um die allfällige steuerliche Belastung zu reduzieren, soll gemeinsam mit dem Berater geprüft werden, ob privilegiert abgerechnet werden darf und ob ein Einkauf in die Pensionskasse realisiert werden kann.

Rechtzeitig Planen

Die rechtzeitige Planung erlaubt es, den Spielraum für individuelle Vorstellungen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen zu können. Ausserdem kann mit Hilfe der Finanzplanung schnell erkannt werden, wie es um die finanzielle Situation nach der Hofübergabe steht und mit welchen steuerlichen Folgen zu rechnen ist. Daraus können dann die Entschlüsse für die Hofübergabe und die damit zusammenhängende Steuerplanung gezogen werden. 

«Der Mist ist bei Erreichen des Pensionsalters bereits geführt.»

UFA-Revue: Wann soll ein Landwirt mit der Altersvorsorge beginnen?

Stefan Binder: Mit der Altersvorsorge kann eigentlich nie zu früh begonnen werden. Aber spätestens mit 50 Jahren sollte man sich mit den finanziellen Aspekten für die Zeit nach der Pensionierung auseinandersetzen. Der Mist ist bei Erreichen des Pensionsalters bereits geführt: Versäumtes kann zu diesem Zeitpunkt weder in der AHV noch einer Pensionskasse nachgeholt werden. Dies gilt auch in Bezug auf den Hof, der in der Landwirtschaft nach wie vor ein wichtiger Pfeiler der Altersvorsorge ist: Die Investitionen sind zu diesem Zeitpunkt getätigt, die Schulden vorhanden oder getilgt.

Was raten Sie einem Jungbauern, der mit knapp dreissig, einen Hof übernommen hat?

Binder: Im Vordergrund steht, dass für die Betriebsleiterfamilie ein guter Risikoschutz aufgebaut wird. Konkret sind folgende Massnahmen für Betriebsleiter und Ehepartner zu treffen bzw. zu überprüfen:

  • Eine genug hohe Taggeldversicherung abschliessen, damit bei einer Arbeitsunfähigkeit die Kosten einer Ersatzarbeitskraft gedeckt sind.
  • Invaliditäts- und Todesfallleistungen: Für die Familie, die den Hof übernimmt, ist es wichtig, dass im Falle eines Schicksalsschlages das bisherige Lebensniveau weitergeführt werden kann (Absicherung des sogenannten Versorgerschadens) und dass die Übernahmewerte und Investitionen abgesichert sind. Gerade Letzteres gewinnt bei grösseren Betrieben an Bedeutung, damit der Hof in der Familie gehalten werden kann und nicht zwangsweise an Dritte veräussert werden muss. Am zweckmässigsten erweisen sich in dieser Lebensphase oft reine Risikoversicherungen ohne Sparmechanismen.
  • Inwiefern der Aufbau einer Altersvorsorge in diesem Moment Sinn macht, ist im Einzelfall zu prüfen. Es gilt der Grundsatz «Risiko vor Sparen». In der Regel werden die verfügbaren Mittel dazu verwendet, den Betrieb und die Familie aufzubauen. Somit kann das steuerbare Einkommen ohne steuerlich privilegierte Sparbeiträge im Griff behalten werden. Zudem ist zu beachten, dass die Guthaben der zweiten und dritten Säule für betriebliche Investitionen nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen und für lange Zeit gebunden sind.

Wie sorgt ein 50-jähriger Landwirt für das Alter vor?

Binder: Es ist zu prüfen, wie sich betriebliche Investitionen auf die Altersvorsorge auswirken. Ist im Zeitpunkt der Hofübergabe ein Mehrwert vorhanden? Wie hoch werden zu diesem Zeitpunkt die Schulden sein? Nur wenn ein positiver Saldo resultiert, kann die Investition als Element der Altersvorsorge bezeichnet werden. Interessant sind ab diesem Zeitpunkt oftmals auch Einlagen im Rahmen der steuerlich privilegierten zweiten Säule (Pensionskasse) oder des Bankensparens (Säule 3 a). Es gibt noch zahlreiche andere Gründe, die für eine solche Lösung sprechen, etwas um das Anlagerisiko zu verteilen oder um eine Abwertung durch Anwendung des Ertragswertprinzips zu vermeiden. Oft ist ein ausgewogener Mix zwischen betrieblichen Investitionen und einem Transfer ins Privatvermögen die beste Lösung und zwar im Sinne von «das eine tun, das andere nicht lassen».

Wie sieht generell die optimale Planung für den dritten Lebensabschnitt aus?

Binder: Die entscheidende und rechtzeitig zu klärende Frage ist: Erfolgt die Hofübergabe zu Ertrags- oder Verkehrswertbedingungen? Daraus gehen weitere zentrale Fragen hervor, wie der Zeitpunkt der Pensionierung, allfällige Steuerlasten, Wohnfragen, Bezugsform und -zeitpunkt der Pensionskassenguthaben. Es sind aber auch erbrechtliche Fragen zu klären. Hilfreich ist, Treuhänder, Betriebs- und Versicherungsberater, unter Umständen auch einen Notar, rechtzeitig einzubeziehen, damit die komplexe Pensionsplanung eines Selbständigerwerbenden zu einem Erfolg wird.

Interview: Markus Röösli

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