Die Pensionskasse dient nicht nur der Altersvorsorge, sondern auch der Risikoabsicherung während des Erwerbslebens. Dies gilt im Anstellungsverhältnis wie im Rahmen der freiwilligen Vorsorge.
Stefan Binder, Agrisano-Stiftung«Bei einem tiefen Einkommen sind die Leistungen der Pensionskasse marginal.»
Der Anschluss an eine PK alleine sagt aber noch nichts über die Höhe der Risikoabdeckung aus. «Bei einem tiefen Einkommen sind die Leistungen der Pensionskasse im Todesfall oder im Falle einer Invalidität marginal», sagt Stefan Binder von der Agrisano Stiftung. Ab der BVG-Eintrittsschwelle (aktuell 22'050 Franken) bis zu einem deklarierten AHV-Jahresbruttolohn in Höhe von 29'400 Franken beläuft sich in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der versicherte Lohn gerade mal auf 3675 Franken, so der Experte.
Für eine 25-jährige Person, die pro Jahr 24'000 Franken brutto verdient, ergibt sich aus den Berechnungsgrundlagen der BVG-Mindestbestimmungen gerade mal eine maximale IV-Jahresrente von rund 1200 Franken. Bei einem Pensionskassen-Beitritt im Alter von 55 Jahren erhält eine versicherte Person bei gleich tiefem Einkommen maximal sogar nur knapp 450 Franken pro Jahr.
Separate Risikoversicherung oft günstiger
Pensionskassen bieten Produkte mit besserer Risikoabdeckungen an – ob in einem Betrieb aber solche Produkte zur Anwendung gelangen, liegt alleine im Ermessen des Arbeitgebers. Dadurch würden sich aber auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Risikoabsicherung erhöhen, was den ohnehin schon tiefen Nettolohn weiter schrumpfen lasse. Oft günstiger sei bei tiefen Einkommen eine separate Risikoversicherung im Rahmen der Säule 3b.