Tierseuchen wie Blauzunge, Lumpy Skin Disease oder Maul- und Klauenseuche stellen auch in der Schweiz ein wirtschaftliches Risiko dar. Internationale Waren- und Tierbewegungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Seucheneinträgen. Bereits einzelne Ausbrüche in Europa und die Blauzungenfälle in der Schweiz haben gezeigt, dass behördliche Massnahmen wie Sperrzonen oder Keulungen erhebliche finanzielle Folgen haben können – auch für Betriebe, in deren Bestand keine Tiere erkranken.
Die Versicherung umfasst die Bereiche Ertragsausfall, Tierwert sowie Waren und Kosten.
Im Januar 2026 hat die Schweizer Hagel eine neue Tierseuchenversicherung für Rindvieh eingeführt. Versichert sind 15 klar definierte Tierseuchen, darunter Maul- und Klauenseuche, Lumpy Skin Disease, Blauzunge (BTV 3 und 8), Epizootische hämorrhagische Krankheit sowie Botulismus. Das Angebot richtet sich an Milchvieh-, Aufzucht-, Mast- und Mutterkuhbetriebe. Die Versicherung gilt pro Standort und TVD-Nummer für die gesamte Herde, berechnet in Grossvieheinheiten (GVE). Rinder des versicherten Betriebes auf Sömmerungsflächen sind automatisch mitversichert.
Leistungsumfang der Versicherung
Die Rindviehversicherung ist als pauschale Summenversicherung aufgebaut. Sie umfasst die Bereiche Ertragsausfall, Tierwert sowie Waren und Kosten. Die Versicherungssummen für Ertrag und Tierwert können pro GVE individuell festgelegt werden. Eine Über- oder Unterversicherung von bis zu 10 % wird toleriert. Voraussetzung für eine Leistung ist eine behördliche Verfügung des Kantonstierarztes.
Bei der Maul- und Klauenseuche wird der Ertragsausfall für bis zu zwölf Monate entschädigt.
Bei der Maul- und Klauenseuche wird der Ertragsausfall für zwölf Monate entschädigt. Bei allen übrigen versicherten Krankheiten ist die Leistung in der Regel auf rund vier Monate begrenzt. Die Entschädigungen sind je Krankheit pauschal festgelegt und werden gemäss Anzahl betroffener GVE abgerechnet.
Zu den zusätzlich versicherten Waren und Kosten zählen unter anderem Arbeitskosten, Desinfektionsmittel, Futter- und Warenverluste, Kosten infolge Milchliefersperren sowie Tierarztkosten für die gesamte Herde, auch für überlebende Tiere. Die Entschädigung erfolgt nach Beleg und ist auf 10 % der Versicherungssumme von Ertrag und Tierwert begrenzt. Leistungen der öffentlichen Hand werden angerechnet.
Abgrenzung zur öffentlichen Hand
Der Tierwert ist Bestandteil der Tierseuchenversicherung und wird ergänzend zu den Entschädigungen der öffentlichen Hand versichert. Bund und Kantone vergüten bei definierten Tierseuchen in erster Linie 60 bis 90 % des Tierwerts und übernehmen teilweise Kosten für Keulung, Entsorgung oder Desinfektion.
Nicht vorgesehen sind durch die öffentliche Hand hingegen Entschädigungen für Ertragsausfälle oder betriebliche Mehrkosten infolge behördlicher Massnahmen. Dazu zählen unter anderem Arbeitskosten, Futter- und Warenverluste, Kosten infolge Milchliefersperren sowie zusätzliche Tierarztkosten. Diese Leistungen sind im Rahmen der Tierseuchenversicherung versichert.
Besteht eine staatliche Entschädigung, übernimmt die Schweizer Hagel zusätzlich pauschal 20 % des versicherten Tierwerts.
Für tote oder gekeulte Tiere leistet die Versicherung 100 % des versicherten Tierwerts, sofern keine Entschädigung durch Bund oder Kanton erfolgt. Besteht eine staatliche Entschädigung, übernimmt die Schweizer Hagel zusätzlich pauschal 20 % des versicherten Tierwerts, unabhängig von der Höhe der staatlichen Vergütung.
Prämien und Einordnung
Ein Prämienbeispiel zeigt, dass für einen Betrieb mit 50 GVE bei Versicherungssummen von Fr. 3000.- für den Ertrag und Fr. 4000.- für den Tierwert (jeweils pro GVE) jährliche Prämien von rund Fr. 1850.- anfallen können, exklusive Stempelabgaben.
Versicherungssummen können im Seuchenfall nicht mehr erhöht werden.
Die Tierseuchenversicherung bietet Betrieben eine zusätzliche Planungs- und Absicherungsmöglichkeit – insbesondere vor dem Eintritt eines Seuchenereignisses. Sobald eine Seuche im Land festgestellt ist, können Versicherungssummen gemäss Schweizer Hagel in der Regel nicht mehr erhöht werden und Neuabschlüsse werden fraglich.







