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Landleben

Aus zwei mach eins

Eine landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft zu gründen, heisst nicht nur grösser und schlagkräftiger zu werden, sondern verlangt von den Partnern auch, dass sie Entscheidungen gemeinsam treffen können.

Josef Gämperli, Othmar Thalmann

Josef Gämperli (links) und Othmar Thalmann vor dem Laufstall.

(Michael Götz)

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Aktualisiert am

Eine landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft zu gründen, heisst nicht nur grösser und schlagkräftiger zu werden, sondern verlangt von den Partnern auch, dass sie Entscheidungen gemeinsam treffen können.

Josef Gämperli und Othmar Thalmann arbeiten seit 18 Jahren in einer Betriebsgemeinschaft (BG) zusammen. Aus zwei kleinen Betrieben haben sie einen grossen gemacht. «Wir haben intensiviert», begründen sie ihre Entscheidung. Früher hielten beide etwa je 20 Kühe, heute gemeinsam 50. Ein neuer Laufstall ermöglichte es ihnen, die beiden Herden zusammenzulegen und rationeller und effizienter zu arbeiten.

Die Arbeit teilen

Mit den Jahren sind die beiden Landwirte zusammengewachsen. Gämperli schaut hauptsächlich nach den Zuchtschweinen, während Thalmann die Mastschweine betreut. Im Milchviehstall übernimmt Gämperli das Melken und sein Partner füttert in dieser Zeit die Kühe. Jedes zweite Wochenende und während den Ferien des einen Partners übernimmt jeweils der andere die zusätzliche Arbeit. Somit ist keine fremde Aushilfe notwendig. Der Zusammenschluss zur BG hat die beiden Landwirte stärker und schlagkräftiger gemacht.

«Alleine wäre die Zukunft der Betriebe fraglich gewesen.»

Othmar Thalmann, Landwirt

Gemeinsam entscheiden

Betriebswirtschaftliche Entscheidungen, zum Beispiel den Kauf neuer Maschinen, müssen die beiden Partner gemeinsam angehen. «Man kann nicht mehr alles alleine entscheiden», sagt Gämperli. Das bringe auch Vorteile, sind die beiden überzeugt. Spontane, nicht zu Ende gedachte Investitionen liessen sich auf diese Art eher vermeiden.

Grundlage bildet ein Vertrag

Eine Betriebsgemeinschaft zu gründen, steht allen Landwirten offen. Voraussetzungen sind gemäss der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung LBV unter anderem, dass die Zusammenarbeit durch einen schriftlichen Vertrag geregelt ist und die Fahrdistanz der Betriebszentren unter 15 km liegt. Agriexpert, eine Geschäftsstelle des Schweizerischen Bauernverbandes, stellt Musterverträge zur Verfügung. Die Behörden behandeln die BG wie einen Betrieb, nicht zuletzt auch betreffend Direktzahlungen. Als Rechtsform ihrer überbetrieblichen Zusammenarbeit haben Gämperli und Thalmann wie die meisten Landwirte die einfache Gesellschaft gewählt. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen gehen über eine Kasse. Land und Gebäude bleiben aber im Eigentum der Landwirte; ihre Nutzung wird von der BG entgolten. Das Inventar ist Eigentum der BG. 

Gemeinsam mehr erreichen

Zusammenarbeit bietet viele Vorteile – ob im Einkauf, in der Produktion oder bei der Vermarktung. Nach dem Motto «Gemeinsam gehts besser» arbeiten Bäuerinnen und Bauern immer häufiger zusammen.

Unter www.lid.ch finden Sie zu diesem Beitrag noch zusätzliche Inhalte.

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