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Betriebsführung

Schaden mit dem Pferd

Der Umgang mit Pferden ist immer mit einem gewissen Risiko behaftet, das man nicht unterschätzen darf. Wer bezahlt den Schaden, wenn das Ross nicht dem Reiter gehört? 

Pferd_schaut aus Fenster_Agrisano
(Agrisano)

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Abgesehen von der Gefahr am eigenen Leib, sollte man auch aus Rücksicht auf Mitreiter, andere Verkehrsteilnehmer und sonstige Drittpersonen dieses Risiko möglichst verringern. Eine gute Ausbildung von Pferd und Reiter, das frühzeitige Erkennen und Vermeiden von Gefahrensituationen sowie keine Selbstüberschätzung, dämmen das Risiko ein.

Bei aller Vorsicht ist das Pferd letztlich ein Fluchttier und zu einem gewissen Grad unberechenbar. Schäden gegenüber Dritten, die durch das Pferd entstehen, können schnell teuer werden. Für Schäden haftet immer der jeweilige Reiter als Tierhalter, unabhängig davon ob es sein eigenes oder ein fremdes Pferd ist. Wer fremde Pferde reitet, sollte unbedingt das Risiko «Reiten fremder Pferde» in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen haben.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Versicherung die Schadenkosten übernimmt, solange der Schaden nicht mit Absicht oder fahrlässig herbeigeführt und die Anweisungen des Pferdebesitzers befolgt wurden. So kann ein Reiter nichts dafür, wenn das Pferd vor einem fremden Hund erschrickt und deshalb einen Verkehrsunfall verursacht, solange er die Verkehrsregeln eingehalten hat. Reitet die Person aber aus, obwohl ihr vom Besitzer nur das Reiten in der Reithalle erlaubt wurde oder sie missachtet fahrlässig oder absichtlich die Verkehrsregeln, kann die Versicherung einen Regress machen und der Reiter muss einen Teil der Kosten selber bezahlen.

Geschieht ein Schaden am Pferd, muss ein Verschulden des Reiters vorliegen, damit die Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Stolpert beispielsweise ein Pferd im Gelände, ohne dass dem Reiter ein Fehler passiert ist, so wird dies nicht von der Haftpflichtversicherung des Reiters bezahlt. In diesem Fall gehen die Heilungskosten voll zu Lasten des Pferdebesitzers oder einer allfällig abgeschlossenen Tier-Unfallversicherung. Die Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen muss meistens speziell als Sonderrisiko in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Quelle: Agrisano

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