Anmeldefrist für 1. August-Brunch verlängert

Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat wegen der ungewissen Lage entschieden, die Anmeldefrist für Betriebe, die am Brunch teilnehmen wollen, zu verlängern.

Anmeldefrist für 1. August-Brunch verlängert

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Die Situation rund um den tradtionellen Brunch werde Mitte Mai neu beurteilt, schreibt der Bauernverband. Der SBV hoffe und setze alles daran, dass der 1. August-Brunch auch dieses Jahr stattfinden könne und der Bevölkerung ein Stück Normalität am Nationalfeiertag ermögliche. Interessierte können sich bis auf weiteres unter www.bauernportal.ch anmelden.

Quelle: LID

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