Damit Kantone künftig Weinreserven anlegen können, braucht es eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes. Einem entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat am 22. April 2026 zugestimmt. Hintergrund ist die parlamentarische Initiative 22.405. Ziel der Vorlage ist es, mit der Einführung einer sogenannten «Klimareserve» im Weinbau ertragsreiche und ertragsschwache Jahre auszugleichen und die Folgen von Ernteschwankungen besser abzufedern.
Laut den Parlamentsunterlagen geht es dabei um Traubenmengen, die über der kantonal freigegebenen Menge liegen, aber noch innerhalb des national zulässigen Rahmens für AOC-Weine bleiben. Mit der Gesetzesänderung erhielten Kantone und Branche die Möglichkeit, solche Mengen nicht direkt zu vermarkten, sondern als Reserve für ertragsschwächere Jahre zurückzuhalten.
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