Förderung für E-Hoflader wird zeitlich begrenzt

Das Förderprogramm für elektrische Hoflader wird angepasst. Bei neuen Projekten sind nur noch Fahrzeuge förderberechtigt, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden.

Förderung für E-Hoflader wird zeitlich begrenzt
(Bild: Schäffer)

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Seit Mitte Juni 2025 gelten neue Bedingungen im Förderprogramm für E-Hoflader der Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation (KliK). Für neu angemeldete Projekte sind nur noch Fahrzeuge förderberechtigt, die bis spätestens 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen werden. Bereits laufenden Projekten sind nicht von der Einschränkung betroffen.

Die Stiftung begründet diese Anpassung damit, dass die Mittel schneller als erwartet abfliessen. Die neue Frist ist gemäss KliK eingeführt worden, um eine möglichst breite Wirkung zu erzielen und die Fördermittel gezielter auf zeitnah realisierbare Projekte zu lenken.

Das Förderprogramm übernimmt einen Teil der Mehrkosten gegenüber dieselbetriebenen Fahrzeugen. Die Anmeldung erfolgt online. Auf der Website von KliK steht überdies ein Beitragsrechner zur Verfügung, mit dem die voraussichtliche Förderhöhe abgeschätzt werden kann.

sg

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