Neue und einheitliche Lösung für "Gefrierpunkt"

Beim Kriterium "Gefrierpunkt" der Milchprüfung wird neu ein Adaptionswert eingeführt, welcher monatlich aufgrund einer statistischen Auswertung sämtlicher Messergebnisse berechnet wird. Dies erlaubt es, bei der Qualitätsbezahlung der Milch die naturbedingten Schwankungen des Gefrierpunktes zu berücksichtigen und nur dort zu beanstanden, wo mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Wässerung der Milch vorliegt. Damit können Milchpreiskorrekturen aufgrund von unerklärbaren Gefrierpunkt-messungen eliminiert werden. Das von Fromarte, der Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie (VMI) und den Schweizer Milchproduzenten SMP gemeinsam vereinbarte System wird zu weniger Beanstandungen führen.

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(Bild: UFA AG)

Publiziert am

Seit Ende 2019 sind beim Kriterium "Gefrierpunkt" der Milchprüfung viele deutlich höhere Ergebnisse im Vergleich zu den vergangenen Jahren zu verzeichnen, was zu wesentlich mehr Beanstandungen mit Milchpreisabzügen, Milchmengenkorrekturen oder nicht Gewährung des Zuschlags für gute Milchqualität führte. Eine von der Kommission Milchprüfung eingesetzte Arbeitsgruppe hat die Ursachen untersucht und als dauerhafte Lösung ein neues Beanstandungsregime ausgearbeitet. Die Arbeitsgruppe hat zudem keine Fehler bei der Analyse oder der Datenübermittlung festgestellt. Fromarte, VMI und SMP haben nun diese neue Lösung übernommen. 

Einführung eines monatlich berechneten Adaptionswerts als Lösung

In Zukunft wird monatlich auf statistischer Basis ein Adaptionswert basierend auf allen Ergebnissen der Milchprüfung in der Schweiz ermittelt. Der monatlich berechnete Adaptionswert wird über dbmilch.ch an die Milchproduzenten, Milchkäufer, Sammelstellen und gegebenenfalls an weitere berechtigte Stellen kommuniziert. Dieser Gefrierpunkt-Adaptionswert wird auf dbmilch.ch erstmals für den Monat November und jeweils nach Monatsabschluss der Milchprüfung ergänzend zu den analytisch ermittelten Gefrierpunktergebnissen angegeben.

Gemäss den durchgeführten Simulationen mit den Daten ab 2016, führt das neue Beanstandungssystem zu tieferen Beanstandungsraten gegenüber heute. Die saisonalen Schwankungen und andere allgemeine umweltbedingte Einflüsse werden mit der neuen Lösung eliminiert.

Gestaffelte Umsetzung

Für die Umsetzung haben Fromarte, VMI und SMP eine Ergänzung zur Vereinbarung zur Ausgestaltung der Milchkaufverträge unterzeichnet und die TSM Treuhand GmbH mit der Berechnung und Rückmeldung der Daten an die Akteure betraut. Das neue Beurteilungssystem findet zwingend auch beim Zweitmilchkauf Anwendung. Die Umsetzung erfolgt ab 1. November 2020 und wird bis spätestens Ende 2020 regional angepasst. Die bestehenden Milchkaufverträge bleiben in Kraft.

Quelle: Gemeinsame Medienmitteilung von den Schweizer Milchproduzenten, Fromarte und der Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie, 16. Oktober 2020

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