Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Vernehmlassung zur Änderung der Weinverordnung eröffnet. Vorgesehen ist eine Verteilung des Zollkontingents nach der sogenannten Inlandleistung. Einfuhrrechte sollen damit jenen Unternehmen zugeteilt werden, die Schweizer Trauben zukaufen und keltern.
Ziel ist es laut Bund, die inländische Produktion angesichts des rückläufigen Weinkonsums aufzuwerten. Die Vernehmlassung dauert bis Juni 2026, der Bundesrat will im Herbst über die Änderung entscheiden.
Weitere Massnahmen für den Weinbau
Die Massnahme ist Teil eines Massnahmenpakets zur Unterstützung der Weinbranche. Bundesrat Guy Parmelin hatte im August 2025 Vertreterinnen und Vertreter von Weinbau, Handel und Kantonen zu einem runden Tisch eingeladen, um Lösungen für die schwierige Marktsituation zu diskutieren. Bereits umgesetzt sind laut Bund zusätzliche Mittel für Strukturverbesserungen sowie die Weiterführung der Absatzförderung für Wein.
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