Verordnungspaket 19.475 in Kürze

Das Verordnungspaket parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» bringt viele Neuerungen für die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte mit sich. Ein Merkblatt fasst das Wichtigste zusammen.

Als anerkannte Biodiversitätsflächen gelten ab 2023 Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen, Saum auf Ackerfläche, Getreide in weiter Reihe, N...

Als anerkannte Biodiversitätsflächen gelten ab 2023 Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen, Saum auf Ackerfläche, Getreide in weiter Reihe, Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche sowie regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche auf der offenen Ackerfläche.

(Bild: Dr. Katharina Kempf)

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Im Juli hat der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wurde ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt. Dank der neuen Bestimmungen soll die Umwelt besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt werden.

Merkblatt fasst Neuerungen zusammen

Das Verordnungspaket tritt ab Januar 2023 in Kraft und bringt für Schweizer Landwirtschaftsbetriebe viele Neuerungen im Bereich der Direktzahlung, dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) sowie im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Ein Merkblatt von Agridea fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

sg

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