Vogelgrippefall in Hüntwangen hat Folgen - Auch Teile des Zürcher Weinlands betroffen

Der in Hüntwangen in einem Gelfügelbestand festgestellte Fall der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) hat nun innerhalb vom zehn Kilometern auf alle Geflügelhalter massive Auswirkungen. Zugleich ist auch die nationale Geflügelausstellung am ersten Dezemberwochenende in Winterthur abgesagt worden.

Die Vogelgrippe sorgt dafür, dass sich diese Hühner vorerst nicht mehr im Freien aufhalten dürfen.

Die Vogelgrippe sorgt dafür, dass sich diese Hühner vorerst nicht mehr im Freien aufhalten dürfen.

(Bild: Roland Müller)

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Die jüngsten Ereignisse rund um einen in Hüntwangen festgestellten Fall der hochansteckenden Vogelgrippe haben nun auf alle Geflügelhalter im Umkreis von zehn Kilometern in der Schutz – und Überwachungszone massive Auswirkungen. Denn dieser erlassene Perimeter reicht im Süden bis nach Bachs, Neerach und Höri, im Norden sind es auch die Schaffhauser Gemeinden Trasadingen, Wilchingen und Neunkirch. Hinter dieser Seuche steckt eine hoch ansteckende, fieberhaft verlaufende Virus-Erkrankung bei Vögeln. Deutlich schärfer sind die Auflagen zudem im engeren Zirkel  der Schutzzone innerhalb von drei Kilometern. In der Zwischenzeit hat das kantonale Veterinäramt gehandelt, um die mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, wozu sämtliche Halter von Nutz-, Zucht-, Zier- und Freizeitgeflügel in die Pflicht genommen werden. Während verschiedene Varianten der Vogelgrippe innert weniger Stunden zum Tod beim Geflügel führen können, tragen bestimmte Wildvögel den Virus ohne erkennbare Anzeichen. Gerade während der Zeit der grossen Vogelzüge vom Norden in den Süden besteht die grösste Gefahr, da diese innert weniger Tage grosse Distanzen zurücklegen. Die Übertragung erfolgt über den Kot oder Körperflüssigkeit, was nun zu entsprechenden Schutzmassnahmen geführt hat. Doch bezüglich einer Übertragung auf Menschen gibt es vorerst Entwarnung. „Es liegen zurzeit keine Hinweise vor, dass eine Übertragung auf den Menschen befürchtet werden muss. Aufgrund der bekannten hohen Mutationsrate des Influenzavirus sollte der Kontakt zum Menschen trotzdem vermieden werden“, schreibt das Veterinäramt Zürich. Die Vogelgrippe wurde erstmals 1930 in einem Nutzgeflügelbestand in der Schweiz festgestellt und wird in der Schweiz seit 2006 aktiv überwacht.

Weinland auch betroffen

In der Verfügung des Veterinäramtes sind nebst der Festlegung die Gemeinden im Rafzerfeld mit Wasterkingen, Hüntwangen und Wil als Schutzzone bezeichnet worden. Rafz und auch Eglisau, wie der untere Schaffhauser Kantonsteil Buchberg und Rüdlingen, wie auch die Weinländer Gemeinden Berg a.I., Flaach, Marthalen, Ortsteil Ellikon und Rheinau sind der Überwachungszone zugewiesen worden. Davon sind nebst dem Hausgeflügel auch andere gehaltene Vögel betroffen, was konkret heisst, dass beispielsweise die Heim- und Hobbytierhaltung von Wellensittiche oder Papageien betroffen sind. Alle Halter müssen nun in diesen beiden Zonen in überstehenden Abdeckungen mit einem dichten Dach, sowie vogelsicherer seitlicher Abschrankung oder konkret nur noch in völlig geschlossenen Wintergärten ihr Geflügel halten. Der freie Auslauf im Hühnerhof ist damit verboten. Zugleich verweist die Verfügung darauf, dass Todesfälle von Tieren unverzüglich zu melden sind. In den drei Schutzzonengemeinden haben zudem zur Pflege, Betreuung und Wartung der Tiere nur noch Personen ein Zutrittsrecht, welche entsprechend damit vertraut worden sind.

Zugleich hat das Veterinäramt entlang der grösseren Gewässer ohne Thur aber mit dem Rhein auch ein grosses Beobachtungs- und Kontrollgebiet über das ganze Kantonsgebiet erlassen. Jeweils zwei Kilometer ab Gewässerrand ist eine Zone als Kontrollgebiet und ein nochmals zwei Kilometer breiter Streifen gilt als Beobachtungszone. In diesem Band liegen nun zusätzlich auch Benken wie die Ausseramtsgemeinden Dachsen, Laufen – Uhwiesen, Flurlingen und Feuerthalen. In diesem Gebiet stehen jetzt alle Personen, welche mehr als hundert Hühnervögel halten in der Pflicht. Sie müssen Aufzeichnungen über abgegangene Tiere oder über mögliche Krankheitsanzeichen machen und haben mögliche Verdachtsfälle zu melden. Zugleich gilt ein Verstellungsverbot und Konsumeier dürfen nicht in die oder aus der jeweiligen Zone gebracht werden. Zugleich gelten strenge Hygienevorgaben beim Betreten von Stalleinrichtungen.

Die Verfügung hat auch schwerwiegende Folgen für Kleintiere Schweiz. Am ersten Dezemberwochenende hätte in Winterthur die nationale Geflügelausstellung stattfinden sollen, nachdem diese bereits im vergangenen Jahr infolge Corona verschoben werden musste. Doch mit Schreiben und Verfügung vom Veterinäramt vom  25. November  ist der Ausstellung der Riegel geschoben worden. Es wäre wohl auch bei einem möglichen Ausbruch aus Sicht der teilnehmenden Geflügelhalter ein möglicher Supergau gewesen, wenn man diesen Virus im ganzen Land auf einem Schlag verbreitet hätte.

Autor: Roland Müller 

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