Der Bundesrat hat Anfang November 2025 einen Bericht verabschiedet, der Massnahmen zur Vereinfachung der Weinhandelskontrolle für kleine Kellereien vorschlägt. Wie aus der Medienmitteilung des Bundes hervorgeht, sollen Betriebe mit geringem Produktionsumfang von administrativem Aufwand entlastet werden, ohne dass die Rückverfolgbarkeit von der Traube bis zur Weinflasche verloren geht. Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats 21.4446 von Nationalrat Philippe Nantermod erarbeitet.
Mehr Flexibilität für kleine Kellereien
Vorgesehen ist unter anderem die Einführung eines einheitlichen Standardformulars für Betriebe, die ihren Wein selbst einkellern. Zudem sollen Kellereien, die ausschliesslich eigene Trauben verarbeiten und ihre Produkte direkt verkaufen, beim Zukauf von Wein aus dem gleichen Produktionsgebiet flexiblere Regeln erhalten. Weiter empfiehlt der Bericht, Fernkontrollen und themenbezogene Stichproben auszubauen, um den Aufwand für kleine Betriebe weiter zu reduzieren.
Gemeinsam erarbeitete Lösungen
Die Vorschläge wurden laut Bundesrat gemeinsam mit Branchenvertreterinnen und -vertretern, dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie der Stiftung «Schweizer Weinhandelskontrolle» erarbeitet. Die notwendigen Gesetzesanpassungen will der Bundesrat im nächsten landwirtschaftlichen Verordnungspaket berücksichtigen und für eine einheitliche Umsetzung eng mit den Kontrollbehörden zusammenarbeiten.
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