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Nutztiere

Hilfe vom Tierarzt: Was tun gegen Aborte beim Milchvieh?

Ich habe in den letzten Jahren auffällig viele Aborte bei meiner Milchviehherde. Erkennen tue ich dies daran, dass vom Tierarzt als trächtig befundene Tiere einige Wochen später wieder brünstig werden. Früher kannte ich dieses Problem praktisch nicht. An was kann das liegen und was kann ich dagegen machen?

aborte

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Tierärztliche Bestandesbetreuung

Verliert eine trächtige Kuh ihr ungeborenes Kalb, ist das kein schönes Ereignis. Nebst den wirtschaftlichen Einbussen hat ein Abort oft direkte Konsequenzen für die Kuh. Hat ein Betrieb mehr als vier Prozent Aborte pro Jahr, hat dieser ein Bestandesproblem. Das bedeutet bei einem Bestand von 25 Kühen, dass pro Jahr im Schnitt nicht mehr als eine Kuh abortieren sollte. Um was für einen Abort es sich handelt, hängt von der Dauer der Trächtigkeit ab:

  • Vor dem 42. Trächtigkeitstag: Resorption der Frucht 
  • 43. Trächtigkeitstag bis Mitte Trächtigkeit: Frühabort 
  • Mitte Trächtigkeit bis neun Monate: Spätabort
  • Ab 270. Trächtigkeitstag: Totgeburt

Der Zeitpunkt des Aborts kann helfen, einen Hinweis auf die Ursache zu geben (Grafik).Die Ursachen für einen Abort können sehr vielfältig sein. Nebst den aufgeführten Erregern (Grafik) kommen Hitzestress, Toxine, Erkrankungen beim Muttertier oder ein Unfall und eine Zwillingsträchtigkeit in Frage. Wird eine trächtige Kuh nachbesamt, kann auch dies einen Abort auslösen. Genetische Abnormalitäten seitens des Embryos, Fütterungsfehler, Selenmangel oder Hitzestress sind weitere mögliche Ursachen. Abortabklärungen können frustrierend sein. In der Mehrheit der Fälle wird die Ursache nicht gefunden. Doch ein Abklären macht aus folgenden Gründen Sinn:

  • Gesetzlich: Regelung in der Tierseuchenverordnung (Art. 129):
  1. Der Tierhalter meldet jeden Abort von Tieren der Rindergattung, die drei Monate oder mehr trächtig waren, sowie jedes Verwerfen von Tieren der Schaf-, Ziegen-, und Schweinegattung dem Bestandestierarzt.
  2. Der Tierarzt muss eine Untersuchung durchführen nach einem Abort in einem Händlerstall oder während der Sömmerung und wenn in einem Klauentierbestand mehr als ein Tier in vier Monaten verwarf.
  • Gefahr einer Zoonose (= Ansteckungsgefahr für den Menschen) und Schutz der anderen Kühe respektive Herde (Tierseuche)
  • Wirtschaftliche Verluste

Aborten vorzubeugen ist schwierig. Mit einem sauberen und pflichtbewussten Tierverkehr kann man aber das Einschleppen von Aborterregern minimieren. Um einen Abort zu erkennen, ist es wichtig zu wissen, welche Kühe trächtig sind. Aufpassen muss man mit dem Aus leihen von Stieren. Sie können Aborterreger von Kuh zu Kuh und von Betrieb zu Betrieb transportieren. Im konkreten Fall empfehle ich, den nächsten Abort in Absprache mit dem Tierarzt analysieren zu lassen. Nebst der Frucht sollte auch Blut und wenn möglich die Nachgeburt eingesandt werden.

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