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Nutztiere

Schweizer Schweine haben Schwein

Vollspaltenböden in der Schweinemast gehören in der Schweiz bald der Vergangenheit an. In Deutschland ist die Haltung auf Vollspaltenböden vorherrschend. Die Bestandesgrössen sind ein weiteres Merkmal, das die Schweiz vom Ausland abhebt.

Vollspaltenbuchten

Vollspaltenbuchten sind in Deutschland vorherrschend.

(Landpixel)

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Aktualisiert am

ehemalige Redaktorin UFA-Revue

Im Jahr 2008 trat die neue Tierschutzverordnung in Kraft, die unter anderem bestimmte, dass Vollspaltenböden in der Schweizer Schweinehaltung abgeschafft werden. Weiter wurde den Mastschweinen mehr Platz zugestanden.

Nach einer bald zehnjährigen Übergangsfrist gehören die Vollspaltenböden per 1. September 2018 definitiv der Vergangenheit an. In der konventionellen Schweinehaltung werden Teilspaltenböden mit Liegeflächen zum Standard.

Was allen Schweizer Schweinen bereits jetzt zur Verfügung steht, ist eine ausreichende Beschäftigung mit Stroh, Raufutter oder gleichwertigem Material.

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Über 60 Prozent der Schweizer Mastschweine hat Zugang zu einem Aussenbereich.

(UFA-Revue)

Haltung

Die Labelhaltung ist in der Schweiz weit verbreitet: Mehr als 60 Prozent der Mastschweine werden nach den BTS- und RAUS-Standards gehalten. In BTS-Ställen ist der Liegebereich mit Langstroh oder Chinaschilf eingestreut, bei RAUS-Ställen steht den Mastschweinen zusätzlich täglich ein Aussenbereich zur Verfügung.

In Deutschland machte 2010 (aktuellste Zahlen) die Haltung auf Vollspaltenböden mehr als 70 Prozent aus, etwas über 20 Prozent der Schweine wurde in Teilspaltenbuchten gehalten und nur gut fünf Prozent profitierten von einem eingestreuten Liegebereich. Die Beschäftigung der Schweine muss in Deutschland ebenfalls gewährleistet sein, jedoch ist organisches Material freiwillig.

Bestände wachsen

Durch den anhaltenden Strukturwandel in der Landwirtschaft steigen die Tierzahlen pro Schweinemastbetrieb im In- und Ausland kontinuierlich an. Aktuell hält ein Schweizer Schweinemäster im Durchschnitt etwas mehr als 200 Tiere. Durch die Höchstbestandesverordnung darf ein Schweinemastbetrieb maximal 1500 Tiere halten. Solche Einschränkungen kennt das Ausland nicht. In Deutschland sind die Bestandesgrössen deshalb bereits um einiges höher: Der durchschnittliche Mastbetrieb hielt im Jahr 2016 574 Mastschweine. Rund 38 Prozent der deutschen Schweinemäster haben Bestände mit über 1000 Mastschweinen. In diesen Betrieben werden 70 Prozent des Schweinefleisches produziert.

Rückläufiger Zuchtsauenbestand

Deutschland hat einen Selbstversorgungsgrad, der im Jahr 2016 bei knapp 121 Prozent lag. Mit rund 59 Millionen geschlachteten Schweinen ist Deutschland nach Spanien der zweitgrösste Schweinefleischproduzent Europas. In Deutschland ist die Sauenhaltung jedoch seit mehreren Jahren rückläufig. Für den Rückgang werden die vergangenen und künftigen Tierschutzanpassungen verantwortlich gemacht. Diese erschweren gemäss dem Fachmagazin SUS die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland, deshalb seien viele Sauenhalter aus der Produktion ausgestiegen. Damit die deutschen Mastställe trotzdem gefüllt werden können, gewinnt der Import von Absetzferkeln immer mehr an Bedeutung: 2016 stammte jedes fünfte Ferkel in deutschen Mastställen aus Dänemark oder den Niederlanden.

Die Schweizer Landwirte decken den inländischen Schweinefleischmarkt zu über 96 Prozent ab, die Importmenge liegt nur bei rund vier Prozent. Mehr als die Hälfte der Importmenge stammte 2015 aus Deutschland, weitere rund zehn Prozent kamen aus Frankreich.

Schweiz ein Schritt voraus

Mit ihren hohen Tierwohl-Standards hebt sich die Schweiz vom Ausland ab. Mit dem Vollspaltenverbot wird ein weiterer Schritt getätigt.

Deutschland käme mit dem Label «Initiative Tierwohl» den Schweizer Haltungsvorschriften auf freiwilliger Basis relativ nahe: Das Label sorgt beispielsweise für mehr Platz, organisches Beschäftigungsmaterial, Aussenbereich oder Buchtenstrukturierung.

Weiter gibt es in Deutschland Label-Programme, wie die «Ringelschwanzprämie». Bei diesem erhalten die Mäster pro Schwein 16.50 Euro, wenn sie Mastschweine mit unkupierten/intakten Schwänzen einstallen und beim Schlachten 70 Prozent der Schweine noch einen Ringelschwanz haben. Rund 100 Betriebe hatten sich 2016 angemeldet, weitere 150 seien 2017 dazugekommen. In Zukunft sollen auch die Sauenhalter von dieser Prämie profitieren können. Damit wird klar, dass Deutschland auch im Bereich der Eingriffe am Tier nicht schläft. In der Schweiz ist das Kupieren der Schwänze seit jeher verboten. 

Schweinemast in den USA

Nach Schätzungen des nationalen landwirtschaftlichen Statistik-Büros wurden im März 2017 rund 71 Millionen Schweine in den USA gehalten. Die Tierschutzvorschriften sind je nach Staat unterschiedlich geregelt. Der sogenannte «Animal Welfare Act» ist das einzige Bundesgesetz, das die minimalen Tierschutzbestimmungen für die USA festhält. Der Fokus wird auf die tierfreundliche Behandlung der Tiere und nicht die Haltungsvorschriften gelegt.

Die Vereinigung der nationalen Schweineproduzenten (NPPC) lancierte die Schweinefleischinitiative «We Care». Damit werben sie für verantwortungsvolle Schweinefleischproduktion und die Verbesserung der Tierpflege, des Umgangs und des Transports.

Wer in den USA nach strikten Haltungsvorschriften sucht, wird enttäuscht. Man findet Empfehlungen über verschiedene Haltungssysteme, Fläche pro Sau und Ferkel etc. Diese Publikationen werden oft von Schweinegenetik- oder Fütterungssystem-Firmen veröffentlicht. Doch schlussendlich bestimmt der Konsument, wie die Schweine in den USA gehalten werden. So zum Beispiel fordern Lebensmittelkonzerne wie McDonalds oder Subway, um nur einige zu nennen, dass die Einzelstand-Haltung in der Mutterschweinehaltung verboten wird. Der Schlachthof wird somit gezwungen, nur noch Mastschweine aus Gruppenhaltungsbetrieben zu schlachten. Der Schweineproduzent hat die Wahl, ändere das Haltungssystem oder verkaufe die Schweine an ein anders Schlachthaus für einen tieferen Preis.

Melanie Reinmann

Keine Strassentransporte durch die Schweiz

Über neun Millionen dänische und niederländische Ferkel werden zur Mast nach Deutschland transportiert. Diese Transporte können je nach Bestimmungsort in Deutschland entsprechend lange dauern. Grundsätzlich dürfen Tiertransporte in der EU nicht länger als acht Stunden andauern. Erfüllen die Transportmittel jedoch bestimmte Auflagen, kann die Dauer verlängert werden:

  • Schweine: 24 h, Wasserversorgung muss gewährleistet sein 
  • Kälber (noch nicht abgesetzt): 9 h, danach 1 h Pause (tränken), danach erneut 9 h 
  • Rinder: 14 h, danach 1 h Pause, im Anschluss weitere 14h 
  • Geflügel: 12 h ohne Versorgung, bei Verpflegung keine Begrenzung

Nach diesen maximalen Transportdauern muss eine Ruhepause von 24 Stunden eingehalten werden, in der die Tiere entladen, gefüttert und getränkt werden. Beim Geflügel gilt diese Regel nicht.

In der Schweiz ist die maximale Fahrtdauer eines Tiertransports auf sechs Stunden festgelegt. Die Transportdauer darf maximal acht Stunden betragen. Diese acht Stunden beinhaltet auch andere Fahrunterbrüche, die beispielsweise beim Verladen an weiteren Zwischenstandorten entstehen.

Internationale Durchfahrten durch die Schweiz mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schlachtpferden und Schlachtgeflügel sind nur per Bahn- oder Luftverkehr erlaubt. Strassentransporte durch die Schweiz hindurch sind verboten.

Quellen: Schweizer Tierschutzverordnung, Tierschutz-Kontrollhandbuch Schweine (Schweiz), Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Schweiz), Steckbrief zur Tierhaltung in Deutschland: Mastschweine, Tierschutzverordnung Deutschland, Richtlinien über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (EU)

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