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Pflanzenbau

3 Fragen an Bernhard Speiser

Die UFA-Revue stellte Bernhard Speiser, dem Leiter der Gruppe «Betriebsmittel» am FiBL, drei Fragen zu der Arbeit des Betriebsmittelteams, zu den Änderungen für 2022 und welche Unterschiede es zu den Listen im Ausland gibt.

Bernhard Speiser, Leiter des Betriebsmittelteams am FiBL

Bernhard Speiser, Leiter des Betriebsmittelteams am FiBL

(FiBL)

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Aktualisiert am

Wie arbeitet das Betriebsmittelteam des FiBL?

Der wichtigste Teil unserer Arbeit ist die Beurteilung von neuen Handelsprodukten, welche von Schweizer Vertriebsfirmen angemeldet werden. Beurteilt werden alle Stoffe, die in den Produkten enthalten sind, auch die «Geheimzutaten», die nicht auf den Etiketten stehen. Um Einsicht in diese Zutaten zu erhalten, schliessen wir auf Wunsch Geheimhaltungsvereinbarungen mit den Firmen ab. Bei komplexen Fragestellungen tauschen wir uns mit den Betriebsmittelteams in Frankfurt, Brüssel und Enzersfeld in Österreich aus. Zudem konsultieren wir die zuständigen Behörden sowie Bio Suisse. Ein weiterer wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Qualitätssicherung, um sicherzustellen, dass in den Betriebsmitteln keine unerwünschten oder unerlaubten Stoffe vorhanden sind. Dabei fordern wir stichprobenweise Produktemuster ein und senden sie an externe Labors zur Analyse.

Welche Änderungen gibt es 2022?

Es gibt einige Neuerungen. Bei den Düngern und den Substraten werden diverse neue Handelsprodukte in der Liste 2022 aufgeführt sein. Das vergrössert die Auswahl. Im Kapitel Pflanzenschutz sind neu die Zulassungsnummern aller Produkte aufgeführt. Dadurch wird die Aufzeichnungspflicht der Direktzahlungsverordnung vereinfacht. Bei Reben gilt für Bio-Suisse-Produzenten neu eine tiefere Kupferlimite. Hier dürfen jetzt, im Durchschnitt über die gesamtbetriebliche Rebfläche und über die letzten fünf Jahre, drei Kilogramm je Hektare und Jahr nicht überschritten werden. Alle Neuerungen sind auf Seite 3 der Betriebsmittelliste beschrieben.

Wie unterscheidet sich die Schweizer Betriebsmittelliste zu jenen im Ausland?

Es gibt mittlerweile verschiedene Listen im Ausland, zum Beispiel in Deutschland, den Niederlanden oder Italien. Grundsätzlich werden in ganz Europa die gleichen Nähr- und Wirkstoffe im Biolandbau verwendet, und die Prüfung erfolgt nach den gleichen Kriterien. Da die Produkte unter verschiedenen Namen in den Handel gebracht werden, erscheinen die Listen auf den ersten Blick sehr unterschiedlich. Einige Unterschiede ergeben sich zudem durch besondere Anforderungen der Richtlinien von Bio Suisse. Beispielsweise schränkt Bio Suisse die Transportdistanzen von Düngern ein, was andere Verbände nicht tun. Bio-Suisse-Produzenten sind verpflichtet, die Betriebsmittelliste einzuhalten (mit Ausnahmen in einzelnen Kapiteln). Für Bio-Produzenten im Ausland ist die Betriebsmittelliste hingegen nur ein nützliches Hilfsmittel mit informativem Charakter.

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