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Betriebsführung

Woher das Geld für Investitionen kommt

Die Rentabilität eines landwirtschaftlichen Betriebes setzt Investitionen voraus, welche finanziert werden müssen. Aber wie? Wann können öffentliche Gelder beantragt werden? Wie erhält ein Landwirt einen Kredit und wann lohnt sich Leasing?

Jeder Betriebsleiter muss genau prüfen, was für ihn der beste Weg ist.

Für die Finanzierung einer Investition gibt es verschiedene Möglichkeiten

(Matthias Lutz)

Publiziert am

Aktualisiert am

Leiterin Kommunikation, mooh Genossenschaft

Um einen landwirtschaftlichen Betrieb rentabel zu führen, müssen von Zeit zu Zeit Investitionen getätigt werden. Dies können Renovationen, neue Maschinen oder bauliche Investitionen sein. Eins haben alle Investitionen gemeinsam: Sie müssen finanziert werden. Aber wie?

Öffentliche Gelder

Kann eine Investition nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden, muss sich der Betriebsleiter um eine Fremdfinanzierung kümmern. Für landwirtschaftliche Betriebe können Investitionshilfen der öffentlichen Hand beantragt werden.

Die Investitionshilfen sind das wichtigste Instrument des Bundes zur Unterstützung der Landwirtschaft in der Entwicklung und der Förderung wettbewerbsfähiger Strukturen. Zum einen gibt es Beiträge à fonds perdu mit Beteiligung der Kantone und zum anderen Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen. Die Beiträge werden für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt.

À fonds perdu

À fonds perdu Beiträge werden im Berg-, Hügel- und Sömmerungsgebiet gewährt für den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Ökonomiegebäuden für raufutterverzehrende Tiere sowie von Remisen; für den Neubau, den Umbau und die Sanierung von Alpgebäuden inklusive Einrichtungen und für den Kauf bestehender Ökonomie- und Alpgebäude von Dritten anstelle einer baulichen Massnahme. In allen Zonen werden à fonds perdu Beiträge gewährt für ökologische Massnahmen, sofern der Kanton zuerst die geforderte Leistung erbringt. Diese Beiträge müssen nicht zurückgezahlt werden.

Investitionskredit

Mit Investitionskrediten werden fast ausschliesslich bauliche Investitionen unterstützt. Eine wichtige Ausnahme ist die Starthilfe. Junglandwirte, die einen Betrieb kaufen, pachten oder eine Generationengemeinschaft gründen, können diese bis zum Alter von 35 Jahren beantragen.

Der Ansatz ist pauschal festgelegt und hängt von der Anzahl Standardarbeitskräfte (SAK) auf dem Betrieb ab. Normale Investitionskredite werden gewährt für landwirtschaftliche Wohn- und Ökonomiegebäude, Massnahmen zur Diversifizierung im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich, sowie für Investitionen in die pflanzenbauliche Produktion bei Spezialkulturen und dem produzierenden Gartenbau. Der grosse Vorteil der Investitionskredite ist, dass diese nicht in die Belastungsgrenze des Landwirtschaftsbetriebs eingerechnet werden.

Bankdarlehen

Werden die Vorgaben für Investitionshilfen nicht erfüllt, muss auf andere Arten von Fremdfinanzierung zurückgegriffen werden. Eine Option sind Bankdarlehen. Hier wird die Belastungsgrenze wichtig, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Die Belastungsgrenze ist direkt mit dem Ertragswert gekoppelt, wobei sie in der Regel dem um 35 Prozent erhöhten Ertragswert entspricht. Eine Überschreitung der Belastungsgrenze kann durch die zuständige kantonale Behörde bewilligt werden. Dies geschieht nur, wenn die Tragbarkeit des Projekts gegeben ist und die Überschreitung der Belastungsgrenze innerhalb von 25 Jahren zurückbezahlt wird.

Gesuche für Kredite können direkt bei der kantonalen landwirtschaftlichen Kreditkasse angefordert werden. Hier ist meist eine Beratung mit dabei. Selbstverständlich können auch direkt bei Banken Kreditanfragen getätigt werden. Weiter gibt es zahlreiche Unternehmen, die für die Bäuerinnen und Bauern Kredite mit den Banken aushandeln. Agriexpert rät, bei jeglicher Fremdfinanzierung einen Finanzberater hinzuzuziehen.

Bürgschaften

Ist die Sicherheit für den Kreditgeber zu klein, können Bürgschaftsgenossenschaften um Hilfe gebeten werden. Der Bürge stellt seine Solvenz (Zahlungsfähigkeit) der Bank oder der Kreditkasse als Sicherheit zur Verfügung. Dies ermöglicht dem Landwirt den Erhalt des Kredits. Die Bürgschaftsgenossenschaft verpflichtet sich, einen Verlust der Bank oder der Kreditkasse zu übernehmen. Einige Kantone haben heute noch kantonale landwirtschaftliche Bürgschaftsgenossenschaften, wie zum Beispiel Schwyz, St. Gallen oder Zürich. Die Schweizerische Bäuerliche Bürgschaftsgenossenschaft und die Bürgschaftsgenossenschaft der UFA AG sind schweizweit tätig.

Kredit oder Leasing?

Nebst Krediten ist Leasing auch eine Möglichkeit, um Investitionen zu finanzieren. Der grösste Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsarten sind die Besitzverhältnisse der Investition. Bei einem Kredit wird das Geld aufgenommen und die Investition davon finanziert. Beim Leasing kauft der Leasing-Geber zum Beispiel die Maschine, welche dann auch in ihrem Besitz ist. Der Landwirt bezahlt mit der Leasing-Rate die Nutzung der Maschine über eine feste Grundmietzeit.

Funktioniert das Leasing-Objekt nicht, hat er keine Ansprüche an den Leasing-Geber. Der Landwirt übernimmt die Wartung, Reparatur, Versicherung und so weiter. Ist die Grundmietzeit abgelaufen, kann der Vertrag verlängert, das Objekt vom Leasing-Geber abgekauft werden oder es geht zurück an den Leasing-Geber (Investitions- bzw. Finanzierungsleasing). Je nach Ziel können verschiedene Verträge abgeschlossen werden.

Die Frage stellt sich nun, wann ein Leasing Sinn macht oder wann man besser bei einem Kredit bleibt. Bei guter Kreditwürdigkeit ist das Leasing teurer als ein Kredit. Leasing kann sich aber gerade bei Pachtbetrieben auszahlen, da diese oft zu wenige Sicherheiten haben. Ebenfalls profitieren stark technisch-orientierte Betriebe, die auf die neueste Technik angewiesen sind. Auch wenn beim Leasing das Grundbuch nicht belastet wird – auch die Leasing-Geber achten auf Zahlungsfähigkeit. Leasing ist also kein Weg aus den Schulden.

Kurz gesagt

Als Unternehmer muss man periodisch investieren, um wirtschaftlich zu arbeiten. Diese Investitionen müssen finanziert werden. Wenn die Investition nicht mit Eigenmitteln finanziert werden kann, sollte der Betriebsleiter abklären, ob eine Unterstützung über öffentliche Gelder möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kann bei hoher Kreditwürdigkeit ein Kredit abgeschlossen werden und bei Bedarf über Bürgschaftsgenossenschaften die nötige Sicherheit eingeholt werden. Leasing hingegen kann bei tiefer Kreditwürdigkeit oder stark technisch orientierten Betrieben von Vorteil sein. Ein Finanzberater muss in jedem Fall beigezogen werden. 

Spenden und Crowdfunding

Nebst den üblichen Finanzierungsmöglichkeiten stehen auch andere Optionen zur Verfügung. Zum Beispiel gibt es Stiftungen, die Investitionen finanzieren. Die Schweizer Berghilfe beispielsweise unterstützt landwirtschaftliche Projekte wie Stallneubauten im Berggebiet. Die Schweizer Berghilfe ist über Spenden finanziert und bietet Beiträge à fonds perdu. Eine weitere Option ist Crowdfunding. Der Landwirt kann sein Projekt auf einer Crowdfunding-Plattform, zum Beispiel www.wemakeit.com, veröffentlichen und versucht durch viele einzelne Spender sein Projekt zu finanzieren.

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