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Betriebsführung

Komplexe Gebilde bergen Risiken

Welches Betriebsmodell sich für ein Projekt eignet, hängt unter anderem mit den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken und Auswirkungen zusammen. Eine gründliche Analyse zeigt mögliche Stolpersteine auf. Ist einmal eine Variante gewählt, sollte diese langfristig weiterverfolgt werden.

Jucker Farm

Eine Lebensmittelmanufaktur liegt ausserhalb der Kernlandwirtschaft. Hygienevorschriften und spezifische Arbeits- und Verarbeitungstechniken führen zu grossen Investitionen.

(Bild: Jucker Farm)

Publiziert am

Bereichsleiter Treuhand Finanz- und Betriebsbuchhaltung, Agriexpert

Eine Idee ist rasch geboren. Unternehmerische Entscheide haben jedoch immer auch einen Einfluss auf die steuerliche Situation und die betriebswirtschaftlichen Risiken. Erweitert beispielsweise ein Direktvermarktungsbetrieb sein Sortiment mit selbst gemachten Teigwaren, wird er mit bescheidenen finanziellen Mitteln starten und je nach Absatz seine Produktion aus der laufenden Rechnung finanzieren und so kontinuierlich hochfahren können. Sein Risiko einer Fehlinvestition ist gering und hätte keine Auswirkungen auf das gesamte Fortbestehen seines Betriebes.

Kapital und Verwaltungskosten

Der Kapitalbedarf und die Gründungskosten sind unterschiedlich hoch. Wer mit wenig Kapital beginnen will, wählt eine Rechtsform mit geringen Gründungskosten und ohne gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.

Die juristischen Personen unterstehen zahlreichen gesetzlichen Verpflichtungen. Ein Beispiel ist die Buchführungspflicht. Die Organisation ist ein eigenes Steuersubjekt und muss darum auch eine Steuererklärung ausfüllen. Deswegen muss mit höheren Verwaltungskosten gerechnet werden.

Rechtsform und Unabhängigkeit

Der Handlungsspielraum des Unternehmers wird durch die gewählte Rechtsform beeinflusst und unter Umständen erheblich eingeschränkt. Bei zwei Partnern mit gleichem Stimmrechtsanteil entsteht bei Unstimmigkeiten eine Pattsituation.

Entwicklungsperspektiven, Nachfolge

Eine Unternehmung soll auf Dauer angelegt sein. Überlegungen zur Nachfolge und zum Entwicklungspotenzial beeinflussen die Wahl der geeigneten Rechtsform. Wird etwas aus einer AG oder GmbH verkauft, gilt der Verkehrswert.

Sozialversicherungen und Steuern

Je nach Rechtsform sind Sozialversicherungen freiwillig, obligatorisch oder nicht möglich. Die gewählte Organisationsform soll langfristig zu einer tiefen Fiskalbelastung führen. Dabei sind immer auch die Auflösung und die damit verbundenen Folgen zu beachten. Die einzelnen Rechtsformen werden von der Steuerbehörde unterschiedlich behandelt. Welche Form steuerlich optimal ist, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.

Anschliessend sollten die Vor- und Nachteile zwischen einer Einzelunternehmung und einer juristischen Person verglichen werden.

Hoher Abschreiber bei Verkauf

Anders sieht es aus, wenn etwas komplett Neues angeboten wird und entsprechend hohe Investitionen nötig sind. Will ein Milchproduzent für seine 30 Kühe eine eigene Milchverarbeitung aufbauen, um Joghurt, Butter oder Käse selbst herzustellen, und so seine Wertschöpfung steigern, ist eine hohe Investition notwendig. Im Falle eines Scheiterns können die Einrichtungen oft nicht sinnvoll für etwas anderes verwendet oder nur mit einem grossen Abschreiber weiterverkauft werden. Das Risiko einer Fehlinvestition ist gross.

Sorgfalt bei der Wahl der Form

Weiter stellt sich die Frage, welche Rechtsform gewählt wird, um das Projekt umzusetzen. Wegen Restriktionen im Raumplanungsgesetz (RPG) und im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) lässt sich zurzeit nicht jede Form beliebig auf landwirtschaftliche Grundstücke und landwirtschaftliche Gewerbe anwenden. Der Unternehmer muss sich zum einen der Konsequenzen bewusst sein, zum anderen sollte er darauf achten, dass die gewählte Form übersichtlich bleibt und effizient geführt werden kann. Dabei sollte man sich über das Haftungsrisiko und die Pflichtverletzung Gedanken machen.

Haftungsrisiko

Je höher der finanzielle Einsatz und somit das Unternehmerrisiko ist, desto eher drängen sich Gesellschaftsformen mit begrenzter Haftung auf, wie beispielsweise eine GmbH oder AG. Doch aufgepasst: Die verbreitete Meinung, bei einer juristischen Person sei das Risiko stark reduziert, kann sich in gewissen Situationen rasch in Luft auflösen. Die Organe (Verwaltungsräte, Geschäftsführer) einer AG oder GmbH können für Pflichtverletzungen handelsrechtlich haftbar gemacht werden. Werden beispielsweise alle erdenklichen Massnahmen und Hygienevorschriften bei der Joghurtproduktion gemäss Lebensmittelgesetz eingehalten und die verlangten Aufzeichnungen vorgenommen, wird im Schadenfall die Versicherung den Schaden bezahlen, unabhängig der Gesellschaftsform.

Falle Pflichtverletzung

Werden die Vorschriften missachtet, wird in diesem Fall die Versicherung den Verantwortlichen eine Pflichtverletzung nachweisen und sie zumindest zu einem Teil der Schadenszahlung verpflichten. Tritt ein Schaden bei der juristischen Person auf, und diese kann den Schaden nicht stemmen, wird sie in den Konkurs getrieben. Die Versicherung wird versuchen, den Organen eine Pflichtverletzung nachzuweisen, und so einen Teil des Schadens auf die Verantwortlichen zu überwälzen. Weil in den kleineren Firmen oft der Geschäftsführer, der Eigentümer und der Verwaltungsratspräsident dieselbe Person sind, führt nichts daran vorbei, pflichtbewusst und mit höchster Sorgfalt zu arbeiten. 

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