Hofareal und Zufahrt müssen im Winter schnee- und eisfrei bleiben. Ist der Pflug schon mal an der Front, geht das Räumen beim Nachbarsbetrieb im gleichen Zug und ist auch mit dem «grün» eingelösten Traktor gegen Lohn erlaubt.
Solange es sich um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt, ist dem ausserbetrieblichen Winterdienst nichts entgegenzusetzen.
Solange es sich beim Nachbarsgrundstück um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt, ist dem ausserbetrieblichen Winterdienst gemäss René Gysi von der Aargauer Kantonspolizei nichts entgegenzusetzen – auch dann nicht, wenn der andere Betrieb nur über das öffentliche Strassennetz erreicht werden kann: «Solange der Schneepflug nicht gesenkt wird, stellt die Fahrt kein Problem dar.» Bei seiner Aussage stützt sich René Gysi auf Artikel 86 der Verkehrsregelverordnung (VRV). Diese hält fest, dass unter anderem alle Schneeräumarbeiten erlaubt sind, die für die Bewirtschaftung des Betriebes erforderlich sind. Neben dem ganzen Hofareal zählen dazu auch die eigenen Zufahrten, Feld- und Waldwege.
Anders verhält es sich bei Zufahrten und Arealen, die auch nicht landwirtschaftliche Liegenschaften mit einschliessen: «Für die Schneeräumung von öffentlichen Strassen, privaten und gewerblichen Arealen muss ein Fahrzeug gewerblich eingelöst sein», sagt der Experte. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Kontrollschild dürften in diesen Bereichen nur eingesetzt werden, wenn der Gemeinde dafür eine Sondergenehmigung des Strassenverkehrsamts vorliegt.