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Betriebsführung

Beim Selbstpflücken Betrieb und Gäste optimal schützen

Betriebe sind verpflichtet, ihre Gäste so gut wie möglich vor Gefahren zu schützen. Bei hohen Besucherzahlen reicht zudem die herkömmliche Haftpflichtversicherung nicht mehr aus.

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Publiziert am

Redaktor UFA-Revue

Auf vielen Direktvermarktungs-Betrieben ist die Selbstpflücksaison in vollem Gange. Alleine auf der Website www.selberpfluecken.ch finden Konsumentinnen und Konsumenten aktuell 175 registrierte Betriebe, auf denen sie sich abgesehen von Erdbeerfeldern auch in Steinobst anlagen und auf Gemüsefeldern bedienen können.

Gäste vor Gefahren schützen

Während sich durch die Selfpick-Methode der Produktions- und Vermarktungsaufwand minimiert, steigen aufgrund der erhöhten Besucherzahl die Sicherheitsanforderungen auf dem Hof. Zwar sind Besucherinnen und Besucher für ihren Unfallversicherungsschutz selbst verantwortlich. Aufgrund der Werkseigentümer- und Verschuldungshaftung ist der Betrieb jedoch verpflichtet, seine Gäste möglichst gut vor Gefahren zu schützen. Dazu gehören beispielsweise fachliche Instruktionen und das Kennzeichnen oder Absperren von Güllelagern, der Maschinenhalle oder dem Zugang zum Hochslio.

Neben der Integration des Grobfahrlässigkeitsverzichts in die Betriebshaftpflicht wird ebenso der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen.

Gemäss der Mitteilung der Agrisano-Stiftung verlässt man beim Betrieb einer grossen Selbstpflückanlage den Grunddeckungsbereich einer Haftpflichtversicherung. Neben der Integration des Grobfahrlässigkeitsverzichts in die Betriebshaftpflicht wird ebenso der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfohlen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) bietet neben dem Merkblatt «Gäste auf dem Bauernhof» auch Sicherheits-Checks an, bei denen Gefahren analysiert und Präventionsmassnahmen empfohlen werden.

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