Die fenaco Genossenschaft und die Gewerkschaften Syna und Unia haben unter Mitwirkung der Personalkommission fenaco einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV fenaco) unterzeichnet. Er tritt am 1. März 2026 in Kraft. Im Zentrum des neuen GAV fenaco steht das Anliegen, den Mitarbeitenden zeitgemässe und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Rund 6000 Mitarbeitende sind dem GAV fenaco unterstellt. Der neue GAV fenaco beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden. Unter anderem wurden folgende Neuerungen vereinbart:
Der Mindestlohn wird um Fr. 100.– auf Fr. 4100.– sowie der Einstiegslohn nach Lehrabschluss mit EBA auf Fr. 4250.– bzw. mit EFZ (3 Jahre) auf Fr. 4350.– gehoben. In der Lebensmittelindustrie wird der Mindestlohn 2027 um Fr. 50.– erhöht.
- Der Mutterschaftsurlaub wird generell auf 18 Wochen, der Adoptionsurlaub auf 3 Wochen bei vollem Lohn verlängert.
- Die Anzahl der bezahlten Feiertage steigt von 10 auf 11 Tage.
- Die Handhabung von Minus- und Plusstunden ist neu geregelt.
- Die Ankündigung der Arbeitspläne erfolgt 3 Wochen im Voraus.
- Den gesetzlich vorgeschriebenen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder gewährt die fenaco neu auch für Ehepartner und Eltern.
- Für Mitarbeitende ab 50 Jahren mit mindestens 10 Dienstjahren gilt neu eine Kündigungsfrist von 5 Monaten.
Ein besonderes Augenmerk legt der neue GAV fenaco mit verschiedenen Bestimmungen zudem auf den Schutz der persönlichen Integrität, die Förderung der Gesundheit, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden. So wirkt die Personalkommission zukünftig in den GAV- und Lohnverhandlungen und in der paritätischen Kommission mit.
Quelle: fenaco







