Finanzen und Steuern im Griff behalten

Ein Bauprojekt hat immer auch Auswirkungen auf die Steuerlast, die Liquidität und die Verschuldung. Deshalb sollte sich der Eigentümer schon vor dem Bau Gedanken über diese Auswirkungen machen. Nur mit einer vorausschauenden Planung bleibt das Vorhaben langfristig tragbar.

Finanzen und Steuern im Griff behalten

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Bereich Treuhand, Agriexpert

 

Finanzierung

Sobald die Kosten des Bauprojekts bekannt sind, muss sich der Bauherr überlegen, wie diese Kosten finanziert werden sollen. Die Art der Finanzierung wirkt sich auch direkt auf die Tragbarkeit der Investition aus. Die Kapitalbeschaffung mittels Hypotheken ist bis maximal zur Belastungsgrenze von 135% des Ertragswertes möglich. Massgebend ist hier der Ertragswert nach der Investition.

Alternative Finanzierungsquellen

Über die Belastungsgrenze hinaus können Kredite der landwirtschaftlichen Kreditkassen beantragt werden. Diese Kredite sind zwar zinslos, müssen jedoch in kurzer Zeit wieder amortisiert werden. Deshalb muss auf eine genügende Liquidität geachtet werden. Eine zusätzliche Finanzierungsquelle können Bezüge aus der Vorsorge sein. Bezüge aus der Säule 3a sind nur für Investitionen in selbstbewohnten Wohnraum oder im Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich, sprich bei der Hofübergabe. Hingegen können Bezüge aus der Säule 2b, je nach Vorsorgereglement, auch für betriebliche Investitionen verwendet werden. Zu beachten ist, dass diese Bezüge versteuert werden müssen. Der Steuerbetrag sollte für die Berechnung der Finanzierung bereits in Abzug gebracht werden. Vorbezüge aus der Säule 3a für Investitionen ins selbstbewohnte Wohneigentum bedingen, dass der Vorsorgenehmer zugleich auch Grundeigentümer ist. Sollen auch die Guthaben des Ehepartners bezogen werden, muss dieser vorgängig am Grundeigentum beteiligt werden.

Vorsorge, Subventionen und private Mittel nutzen

Bezüge aus der beruflichen Vorsorge für betriebliche Investitionen setzen kein Grundeigentum voraus, jedoch eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Nach dem Bezug der Vorsorgeguthaben muss die Versicherungssituation neu geprüft werden, da diese Bezüge sich auf die Versicherungsleistungen bei Invalidität und im Todesfall auswirken können. Weitere Finanzierungsquellen können Bankguthaben oder auch Erbvorbezüge sein. Je nach Art des Bauprojekts sollten, wann immer möglich, die verfügbaren Subventionen und à-fonds-perdu-Beiträge bei den kantonalen Kreditkassen beantragt werden.

Ein Bauprojekt ist tragbar, wenn am Jahresende ein Liquiditätsüberschuss bleibt.

Tragbarkeit

Ist die Finanzierung geklärt, müssen die Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben nach dem Bauprojekt abgeschätzt werden. Dabei müssen nicht nur die direkten Auswirkungen auf den Landwirtschaftsbetrieb bedacht werden, sondern auch auf den ausserlandwirtschaftlichen Bereich. Beispielsweise, wenn wegen der zusätzlichen Arbeitsbelastung der ausserlandwirtschaftliche Nebenerwerb aufgegeben werden muss. Diese Überlegungen stellen die Grundlagen der Tragbarkeitsberechnung dar. Damit ein Bauprojekt tragbar ist, muss nach sämtlichen Amortisations- und Zinsverpflichtungen am Ende des Jahres ein Liquiditätsüberschuss resultieren. Dabei müssen auch bereits jene Investitionen, die in Zukunft zwingend anstehen, berücksichtigt werden.

Mehrwertsteuer

Die meisten Landwirtschaftsbetriebe sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, da sie ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Umsätze (Urproduktion) erwirtschaften oder die Umsatzlimite mit steuerbaren Umsätzen nicht erreichen. Auf grossen Bauprojekten ist die Belastung durch die MwSt. erheblich, deshalb kann es sinnvoll sein, sich freiwillig der MwSt. zu unterstellen (Option). Damit wird es einfacher ein Bauprojekt zu finanzieren, da die MwSt. auf den Rechnungen zurückgefordert werden kann. Allerdings muss dann auch die Mehrwertsteuer auf den verkauften Produkten, die mit Hilfe des Investitionsgutes produziert wurden, abgeliefert werden.

Mehrwertsteuerpflicht langfristig bedenken

Im Falle von Investitionen in immobile Sachanlagen muss die MwSt. für die nächsten 20 Jahre abgerechnet werden. Wird vor Ablauf der 20 Jahre die MwSt. nicht mehr abgerechnet, muss die zurückgeforderte MwSt. des Bauprojekts anteilsmässig zurückbezahlt werden. Ob eine freiwillige Abrechnung der MwSt. sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab und muss berechnet werden. Der administrative Mehraufwand für die nächsten 20 Jahre muss auch berücksichtigt werden.

Steuern

Die steuerlichen Auswirkungen einer Investition sind vielfältig. Bauprojekte können als Investitionen oder als Unterhalt qualifiziert werden. Investitionen sind zu aktivieren und können danach abgeschrieben werden und reduzieren so das Einkommen über mehrere Jahre. Unterhalt wird direkt als Aufwand verbucht und reduziert das Einkommen nur im Jahr der Ausführung der Bauarbeiten. Je nach Höhe der Kosten für den Unterhalt ergibt es Sinn, die Kosten nach Möglichkeit über mehrere Jahre zu verteilen.

Steuerliche Folgen von Subventionen und Investitionen

Subventionen und à-fonds-perdu-Beiträge sind als Einnahmen zu verbuchen, im Gegenzug kann auf dem Anlagegut eine Sofortabschreibung in der Höhe der erhaltenen Subvention vorgenommen werden. Somit führen diese nicht zu zusätzlichem Einkommen, können aber im Falle eines Verkaufs oder der Überführung ins Privatvermögen wieder zur Besteuerung kommen. Vermögensseitig wird durch das Bauprojekt steuerbares Vermögen vernichtet, da der Steuerwert nicht in gleichem Umfang ansteigt wie die Verschuldung. 

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