Die Zollbefreiung für frischen und silierten Futtermais gilt neu bis zum 30. April 2027. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte die Zölle Mitte August wegen der Trockenheit aufgehoben. Ursprünglich war die Massnahme bis Ende Oktober 2026 befristet. Sie gilt für Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von höchstens 60 Prozent.
Nach guten Vegetationsbedingungen im Frühjahr fielen laut WBF die Heuproduktion und die Maiserträge im Sommer in den meisten Regionen tiefer aus. Auch die geringen Niederschläge im August und September hätten die Futtersituation kaum verbessert. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hatte eine Verlängerung der Massnahme beantragt. Das WBF begründet den Entscheid zudem mit logistischen Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Transport.
Grenzschutz für weitere Futtermittel sinkt
Ab dem 1. Oktober würden zudem die Grenzbelastungen für bestimmte faserreiche Futtermittel gesenkt, die als Raufutterersatz dienen können, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Für die Einfuhr ist laut WBF eine Generaleinfuhrbewilligung der Pflichtlagerorganisation réservesuisse erforderlich.
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