Bio Suisse sagt Nein zum Kükentöten

An der Delegiertenversammlung hat Bio Suisse entschieden aus der Kükentötung auszusteigen. Bio-Landwirtinnen und -Landwirte sollen zukünftig entweder auf Zweinutzungsrassen oder auf die Bruderhahnmast setzen.

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(Bild: pixabay)

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Das Töten männlicher Küken von Legelinien sei ein grosses ethisches Problem in der Eierproduktion und die Thematik beschäftige die Knospen-Produzentinnen und -Produzenten sowie die Branche schon seit längerem, wurde an der Delegiertenversammlung des Dachverbandes Bio Suisse ausgeführt. Von Konsumentinnen und Konsumenten und auch von Medien würden kritische Fragen gestellt und Lösungen gefordert. Und in letzter Zeit sei der Druck mit Blick auf das benachbarte Ausland noch gestiegen: So hat Deutschland das Kükentöten per 2022 verboten – Frankreich folgt voraussichtlich und diverse europäische Agrarminister haben sich für eine EU-weite Regelung ausgesprochen. In der Schweiz liegt ein entsprechender politischer Vorstoss aktuell beim Bundesrat – die Behandlung und entsprechende Abstimmung im Parlament steht noch aus. Ein allfälliges schweizweites Verbot des Kükentötens zieht sich also noch hin.

Ausstiegsplan

Für Knospen-Produzentinnen und -Produzenten wird die Abkehr von der Kükentötung aber bereits konkret. Der Bio-Suisse-Vorstand hat an der Delegiertenversammlung ein Ausstiegsszenario vorgestellt, welches mit einer deutlichen Mehrheit angenommen wurde. So ist nach einer vierjährigen Übergangsfrist ab dem 31. Dezember 2025 das Kükentöten für Bio-Suisse-Betriebe verboten und alle für die Knospen-Eierproduktion ausgebrüteten Küken sollen aufgezogen werden. Bei der Umsetzung dieses Zieles spiele der Wechsel auf ein Zweinutzungshuhn eine zentrale Rolle, erläuterte Adrian Schlageter von Bio Suisse den Ausstiegsplan. Die Aufzucht und Mast von männlichen Legehybriden – die sogenannte Bruderhahnmast – sei ebenfalls umsetzbar, wie das Beispiel Österreich zeige, wo bereits seit 2016 im Bio-Sektor kein einziges Küken mehr getötet werde und alle männlichen Küken als Bruderhähne aufgezogen würden.

In-Ovo-Verbot

Um den «Bioweg» zu stärken sowie Investitionssicherheit und Klarheit zu garantieren, beinhaltet der Ausstiegsplan von Bio Suisse ausserdem ein explizites Verbot der In-Ovo-Technologie: Mit der In-Ovo-Technologie kann – frühestens am neunten Tag – eine Geschlechtsbestimmung im befruchteten Ei gemacht werden. So können die Eier zum Ausbrüten selektioniert werden, die weibliche Küken hervorbringen. Allerdings würden die aktuell verfügbaren Methoden vor allem aufgrund des späten Eingriffs als nicht biotauglich eingeschätzt, argumentierte Bio Suisse. Mit der In-Ovo-Technologie würde ausserdem das System mit Hochleistungshybriden zementiert.

Auswirkungen

Die Annahme des Ausstiegsplans bedeute für die Knospen-Produzentinnen und -Produzenten, dass die Eier- und Pouletfleischproduktion wieder enger zusammenrücke und das bringe zwangsläufig grosse Veränderungen für den Eier- und Pouletmarkt mit sich. So dürften Bio-Eier aufgrund der tieferen Legeleistung von Zweinutzungshühner laut Bio Suisse in Zukunft teurer werden. Bei der Pouletmast werden die Auswirkungen geringer eingeschätzt, da die männlichen Küken im Rahmen der bestehenden Betriebe aufgezogen werden können.

Quelle: LID

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