Verordnungspaket 2022

Das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Neben dem Anbau von Hülsenfrüchten und der Raubtierpräsenz betrifft das Paket auch die Auszahlung der Milchzulagen sowie die Gebühren für die Tierverkehrsdatenbank.

Einzelkulturbeiträge gibt es neu auch für Körnerleguminosen wie Kichererbsen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind.

Einzelkulturbeiträge gibt es neu auch für Körnerleguminosen wie Kichererbsen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind.

(Bild: Katharina Kempf)

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Der Bundesrat hat Anfang November 2022 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 verabschiedet. Unter anderem wird neu der Anbau von Kichererbsen und Linsen zur menschlichen Ernährung unterstützt, die Bestimmungen zur Alpwirtschaft werden geändert und die Gebühren für die Tierverkehrsdatenbank erhöht. Ausserdem wurde das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, die direkte Auszahlung der Milchzulagen an die Milchproduzentinnen und -produzenten umzusetzen.

Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Eine Übersicht und weitere Informationen zum Verordnungspaket stehen unter folgendem Link zur Verfügung.

sg

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