Mindestgrenzschutz für Zucker wird verlängert

Der Bundesrat hat den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 kg bis Ende Jahr verlängert. Damit gelten unveränderte Grenzschutzmassnahmen, bis das Parlament in der Herbstsession 2021 die Entscheide zur parlamentarischen Initiative 15.479 gefällt haben wird.

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Anlässlich der Sondersession behandelte der Nationalrat am 5. Mai 2021 die parlamentarische Initiative 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft». Er änderte das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 entgegen der Stellungnahme des Bundesrates ab, um den Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker weiterzuführen. Der Bundesrat spricht sich gegen die Beibehaltung des Mindestgrenzschutzes und dessen gesetzliche Verankerung aus, insbesondere im Hinblick auf die negativen Auswirkungen auf die Herstellungskosten in der Schweiz und auf die Arbeitsplätze in der Lebensmittelindustrie.

Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess der Nationalrat bei 2100 Franken pro Hektare (befristet bis 2026). Zudem beschloss er, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.

Der Ständerat folgte am 3. Juni 2021 dem Minderheitsantrag seiner vorberatenden Kommission und beschloss, auf das Geschäft einzutreten. Die WAK-S entschied, vor der Detailberatung die betroffenen Kreise anzuhören, was dazu führte, dass die Räte das Geschäft nicht mehr wie ursprünglich geplant in der Sommersession behandeln konnten. Deshalb ersuchte die WAK-S den Bundesrat, den bisher bis Ende September 2021 befristeten Mindestgrenzschutz bis Ende Jahr zu verlängern. Die WAK-S will vermeiden, dass der Grenzschutz vor dem Parlamentsbeschluss sinkt und dann nach der möglichen Wiedereinführung des Mindestgrenzschutzes wieder ansteigt.

An seiner Sitzung vom 25. August 2021 hat der Bundesrat dem Anliegen der WAK-S entsprochen und mit der Änderung der Agrareinfuhrverordnung die Anwendung des Mindestgrenzschutzes für Zucker von 7 Franken je 100 kg bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Quelle: WBF

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