Zuwachs ausserhalb der Bauzonen auf zwei Prozent limitiert

Mit der revidierten Raumplanungsverordnung begrenzt der Bundesrat das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Gebäude und versiegelte Flächen dürfen höchstens um 2% zunehmen.

Neubauten ausserhalb der Bauzonen bleiben künftig stark eingeschränkt – in Landwirtschaftszonen gilt klar der Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung.

Neubauten ausserhalb der Bauzonen bleiben künftig stark eingeschränkt – in Landwirtschaftszonen gilt klar der Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung.

(Bild: Strüby Konzept AG)

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Der Bundesrat hat die revidierte Raumplanungsverordnung verabschiedet und damit die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes umgesetzt. Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen gemäss Bundesrat künftig nur noch um 2% zunehmen, gemessen am Stand vom 29. September 2023. Kantone, die dieses Ziel überschreiten, müssen zusätzliche Bauten oder Flächen kompensieren – etwa durch Abbruch oder Entsiegelung. Dafür ist eine Abbruchprämie vorgesehen.

Vorrang der Landwirtschaft

Neu erlaubt die Verordnung Hotels mit bis zu 120 Betten und Restaurants mit maximal 100 Sitzplätzen. Zudem führt sie den sogenannten Gebietsansatz ein, mit dem Kantone regionale Besonderheiten besser berücksichtigen können, etwa bei der Nutzung traditioneller Kulturlandschaften. In Landwirtschaftszonen gilt künftig klar der Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen.

Kantonen bleiben fünf Jahre

Die neuen Regeln treten gestaffelt am 1. Januar und 1. Juli 2026 in Kraft. Danach haben die Kantone fünf Jahre Zeit, um in ihren Richtplänen eine Strategie zur Stabilisierung der Bauten ausserhalb der Bauzonen festzulegen.

sg

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