Der Grosse Leberegel (Fasciola hepatica) ist ein Blut saugender Wurm, der in den Gallengängen der Leber lebt. Obligatorischer Zwischenwirt ist die fünf bis zehn Millimeter grosse, im Wasser und Schlamm lebende Zwergschlammschnecke. Kleine Wasseransammlungen wie Kuhtritte, Radspuren oder Drainagegräben sind ausreichend für ihre Entwicklung.
In dem mit dem Kot ausgeschiedenen Ei reift eine Larve, die im wässrigen Milieu schlüpft und da in eine Zwergschlammschnecke eindringt, um sich dort weiterzuentwickeln. Das ansteckungsfähige Stadium gelangt durch die Futteraufnahme ins Wirtstier.
Krankmachende Wirkung
Im Tier wandert der junge Egel vom Darm durch die Leber in die Gallengänge. Er zerstört Lebergewebe und verursacht Entzündungen von Leber und Gallengängen mit Störungen im Leberstoffwechsel.
Die Infektion verläuft bei Kühen beziehungsweise Rindern meist chronisch ohne sichtbare Symptome. Allerdings wurde bei Untersuchungen in der Schweiz festgestellt, dass bei Kühen bereits ein symptomloser Befall zu schlechteren Milchleistungen und Fruchtbarkeitsstörungen führt. Weiderinder zeigen reduzierte Gewichtsentwicklung.
Vorgehen bei Verdacht
Die Abklärung einer Fasciolose muss im Rahmen der Bestandsbetreuung mit tierärztlichen, parasitologischen und weidetechnischen Untersuchungen erfolgen. Die Weidesituation ist abzuklären, Feuchtgebiete mit allfälligen Schneckenhabitaten werden identifiziert. Die parasitologische Abklärung (Einzelkotproben von mehreren Tieren spezifisch auf F. hepatica) ist zwingend. Eine Alternative ist die Analyse von Blut- oder Milchproben mittels eines ELISA-Tests. Auch hier sollen Einzelproben analysiert werden.
Zudem sollen Rückmeldungen vom Schlachthof (Leberkonfiskation) beachtet und neu zugestellte Tiere separat abgeklärt werden.
Medikamentöse Bekämpfung
Da es sich um eine Herdeninfektion handelt, ist bei nachgewiesener Infektion und Weideverseuchung zwingend der gesamte Bestand zu behandeln. Die Behandlung der Milchkühe erfolgt am besten während der Galtzeit. Die Wahl des Medikamentes bleibt dem Tierarzt überlassen, empfehlenswert ist ein Triclabendazol enthaltendes Präparat. Rinder sind ungefähr zwei bis vier Wochen nach Aufstallung im Herbst zu behandeln.
Vorbeugende Massnahmen
Vorbeugemassnahmen sind auf ein die Infektionsmöglichkeiten berücksichtigendes Weidemanagement auszurichten. Die chemische Bekämpfung des Zwischenwirtes ist bezüglich Umweltschutz nicht vertretbar. Um die Weiterentwicklung der Zwergschlammschnecke auf der Weide zu vermeiden, sind folgende Massnahmen einzuleiten:
- Das Beweiden von nachweislich mit dem grossen Leberegel verseuchten Feucht- und Moorweiden mit Vorkommen von Wasserstellen oder durchquerenden Wasserläufen ist unbedingt zu vermeiden. Solche Flächen sollen möglichst für die Gewinnung von Heu und Emd durch Belüftung oder zur Silagewinnung genutzt werden.
- Die verfügbare Weidefläche muss grosszügig von Bächen oder Wasserläufen abgezäunt werden, Zwergschlammschnecken können sich einige Meter vom Wasserlauf entfernt aufhalten.
- Vereinzelt vorkommende Feuchtstellen sind unbedingt auszuzäunen.