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Pflanzenbau

Schwierige Erntebedingungen erhöhen den Fremdbesatz

Ob Feldkontrolle, Laborprüfung oder Dokumentation: Die Saatgutanerkennungsstelle von Agroscope sichert im Auftrag des Bundes die Qualität von zertifiziertem Getreidesaatgut. André Stucki erklärt im Interview die Anforderungen und die Herausforderungen der Ernte 2025.

Technisch lässt sich Mutterkorn weitgehend aus dem Erntegut entfernen. Schwieriger wird es, wenn es zu Bruch kommt.

Technisch lässt sich Mutterkorn weitgehend aus dem Erntegut entfernen. Schwieriger wird es, wenn es zu Bruch kommt.

(Carole Parodi, Agroscope)

Publiziert am

Assistenz PM Getreide, UFA-Samen

Was ist der Auftrag der Saatgutanerkennungsstelle Agroscope?

In der Schweiz ist die Saatgutzertifizierung Bundessache: Das BLW legt die gesetzlichen Standards fest und trägt die Verantwortung. Im Auftrag des BLW führt Agroscope am Standort Reckenholz die Saatgut anerkennungsstelle, die den Prozess umsetzt und lückenlos dokumentiert. Standards und Abläufe sind mit der EU harmonisiert.Alle beteiligten Fachpersonen werden von der Anerkennungsstelle zugelassen – von Produzentinnen und Produzenten über Feldexpertinnen und -experten bis zur Probenahme. Zusammen mit Swisssem organisiert sie die Weiterbildungen. Zudem überwacht sie zentrale Infrastrukturen (Aufbereitung, Probenahme, Etikettierung und Verpackung). Ihre Aufgaben umfassen Feldbesichtigung inklusive Nachkontrollanbau, Laborprüfung und die Zertifizierungsdokumentation bis zu den Anerkennungsberichten.

Damit zertifiziertes Saatgut rechtzeitig verfügbar ist, müssen viele Zahnräder ineinandergreifen. André Stucki, Verantwortlicher für die Saatgutzertifizierung bei Agroscope, gibt Einblick in die Abläufe und Stolpersteine der Zertifizierung 2025.

Wie viele Getreideposten wurden 2025 zertifiziert?

André Stucki: Aus der Ernte 2025 wurden 1409 Posten Wintergetreide mit rund 28 959 t Gesamtgewicht zertifiziert.

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André Stucki, Verantwortlicher Saatgutzertifizierung, Agroscope

(zvg)

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Zertifizierung von Getreidesaatgut zu übrigem landwirtschaftlichem Saatgut?

Jede Art, für die zertifiziertes Saatgut produziert wird, hat eigene Standards, die in Feldbesichtigung und Saatgutprüfung erfüllt werden müssen. Wintergetreide sticht jedoch heraus: Zwischen Ernte und Wiederaussaat bleibt nur wenig Zeit. Bei Wintergerste sind es gerade einmal rund zehn Wochen für Ernte, Aufbereitung, Absacken und Verkauf. Das ist ein enges Zeitfenster, und da fällt auch die Dauer der Laborprüfung ins Gewicht. Winterweizen ist mit jährlich rund 20 000 t der mit Abstand grösste Posten der Saatgutkampagne. Diese Mengen lassen sich nur mit sorgfältiger Planung und dem Zusammenspiel aller Beteiligten erfolgreich zertifizieren und vermarkten.

Was waren die grössten Herausforderungen der Ernte 2025 in Bezug auf die Zertifizierung?

Nach einer schlechten Ernte 2024 waren die Saatgutlager im Handel nahezu leer. Entsprechend musste deutlich mehr Saatgut produziert werden als in den Vorjahren – die Flächen wurden, wo möglich, ausgedehnt. Gleichzeitig liessen die Wetterbedingungen nur sehr kurze Erntefenster zu. Das erhöhte den Druck in der Ernteperiode spürbar, besonders auf Maschinennutzung und das Personal der Sammelstellen. Für die Qualitätssicherung sind korrekte Einstellungen und eine gründliche Reinigung der Erntemaschinen zentral. Weil die Ernte oft durch Dritte erfolgt, lässt sich das jedoch nur begrenzt durch die Vermehrungsorganisationen steuern. Entscheidend ist zudem die Ausgangsqualität der Rohware: Schwierige Erntebedingungen können den Fremdbesatz erhöhen – etwa durch Bruch oder Samen anderer Arten.

Wie nehmen Sie die aktuellen Probleme mit Mutterkorn wahr?

Wir beobachten einen Anstieg und überwachen die Daten laufend. Beim Mutterkorn liegt der Grenzwert für die meisten Getreidearten bei 3 Sklerotien pro 500 g Muster. In der Saatgutzertifizierung ist Mutterkorn damit vor allem eine Frage der technischen Reinheit: Wird der Grenzwert überschritten, wird der Saatgutposten aberkannt. Gegenüber dem Mittel 2019 – 2024 nahm der Anteil der Posten mit Besatz von Mutterkornsklerotien zu – für Weizen lag er 2025 bei 4,2 % (Mittel 1,4 %), für Triticale bei 9,9 % (Mittel 8,2 %) und für Roggen bei 35 % (Mittel 18,4 %). Wo möglich, beraten wir das technische Personal in der Produktion. Mutterkornsklerotien sind in der Ähre meist grösser und leichter als Getreidekörner und lassen sich beim Drusch sowie in der Reinigungsanlage gut abscheiden. Kritisch wird es bei zu hohem Durchsatz im Drescher: Steigt der Druck im Dreschkorb, brechen die Sklerotien – und die Bruchteile sind später deutlich schwieriger auszusortieren als intakte Sklerotien.

Wie entwickeln sich samenbürtige Pilzkrankheiten in den letzten Jahren?

Wir dokumentieren nur jene Werte, die uns gesetzlich übertragen sind. Bei Getreide sind das Keimfähigkeit, technische Reinheit und der Besatz mit Samen fremder Arten; samenübertragbare Krankheiten gehören beim Getreide nicht dazu. Allerdings untersuchten wir 2025 im privaten Auftrag der Vermehrungsorganisationen rund 705 Posten (Weizen, Triticale, Roggen, Dinkel) auf samenübertragbare Pilzkrankheiten: Stein-, Stink- und Zwergbrand (Tilletia spp.) sowie Schneeschimmel (Microdochium nivale). Für Tilletia gilt ein empfohlener Grenzwert von 10 Sporen pro Korn; 2025 lagen die Proben im Mittel bei 0,1 Sporen pro Korn. Den Tilletia-Grenzwert überschritt kein Posten. Beim Schneeschimmel beträgt der Grenzwert 10 % befallene Körner, im Durchschnitt waren 2,2 % betroffen. Der Grenzwert wurde hier bei sieben Posten überschritten; sie wurden daher nur unter Auflage einer Beizung zur Aussaat empfohlen. Diese Grenzwerte sind Empfehlungen des Saatgutproduzentenverbands und nicht Teil der Saatgutzertifizierung.

Welche Auswirkungen kann das Aussäen von nicht zertifiziertem Saatgut (Hofsaatgut) auf den Schweizer Getreideanbau haben?

Zertifiziertes Saatgut wird vor der Aussaat und vor dem Inverkehrbringen geprüft und garantiert den festgelegten Qualitätsstandard. Es stammt aus einer zugelassenen Sorte, die auf Einheitlichkeit, Stabilität und Leistungsfähigkeit geprüft wurde; der Handel darf nur zertifiziertes Saatgut in Verkehr bringen. Landwirte dürfen Saatgut aus der eigenen Ernte nachbauen, aber nicht verkaufen oder verschenken. Zudem steigt das Risiko von Verunreinigungen (fremde Arten / Sorten) und samenübertragbaren Krankheiten. Auch die Keimfähigkeit ist oft unbekannt, was die Bestandesführung erschwert.

Wie kann der Landwirt die Keimfähigkeit seines überlagerten Saatgutes des Vorjahrs vor der Saat einfach selbst überprüfen?

Grundsätzlich steht es jedem Landwirt und jeder Landwirtin frei, ihr überlagertes Saatgut selbst zur Prüfung in einem ISTA-akkreditierten Labor untersuchen zu lassen. Auch unser Labor untersucht Proben aus dem Saatguthandel und von anderen Privatkunden. 

Hier geht's zum Video über die Saatgutzertifizierung bei Agroscope

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Wie ist der Ablauf der Saatgutzertifizierung konkret?

Jede Saatgutvermehrung startet mit der Sorten- und Betriebswahl durch eine zugelassene Vermehrungsorganisation. Bei der Anmeldung werden Ausgangsposten und Parzelle bei Agroscope erfasst – die Herkunft jedes Postens ist damit lückenlos rückverfolgbar. Ab Blühbeginn werden die Bestände im Feld kontrolliert.

Rund 95% der Feldbesichtigungen übernehmen die Expertinnen und Experten der Vermehrungsorganisationen (Stufen Z1/Z2). Sie prüfen Bestand und Sortenechtheit, Reinheit, Isolationsabstände sowie Fremdgetreide, Unkräuter und samenübertragbare Krankheiten. Die Anerkennungsstelle kontrolliert die Prebasis- und Basissaatgutbestände selbst – hier gelten besonders strenge Vorgaben, weil sie am Anfang des Sortenaufbaus stehen.

Z1-Saatgut dient in der Schweiz ebenfalls der Vermehrung (ca. 15–20% der Getreidesaatgutposten). Zur Sicherstellung von Sortenechtheit und -reinheit wird von jedem Posten ein Muster im Nachkontrollanbau ausgesät und im folgenden Sommer gemeinsam mit den Vermehrungsorganisationen erneut geprüft.

Nach Ernte und Aufbereitung wird jeder Posten beprobt – meist mit fest installierten, automatischen Probenahmegeräten. Diese repräsentative Probe geht an die Anerkennungsstelle, wo das Saatgutprüflabor Keimfähigkeit, technische Reinheit und den Besatz mit Samen fremder Arten untersucht. Bei Soja kommen zusätzlich Tests auf geregelte Nicht-Quarantäne-Organismen hinzu (z. B. Phomopsis).

Erst wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, erhält der Posten den Anerkennungsbescheid mit Herkunfts- und Qualitätsangaben – und darf danach offiziell verkauft werden.

Nach welchen Kriterien wird das Getreide-Saatgut geprüft und wie ist dabei der Unterschied zu internationalen Normen?

In der Schweiz wird Getreidesaatgut zuerst im Feld und danach im Labor geprüft. Im Unterschied zur EU wird in der Schweiz Saatgut der Kategorie Z2 als Gebrauchssaatgut verwendet; in der EU ist Gebrauchssaatgut in den meisten Fällen Z1. Vermehrungsbestände der Kategorie Z1 müssen strengere Anforderungen erfüllen. In einer Vermehrung der Kategorie Z2 ist mehr Besatz mit Unkräutern, fremdem Getreide und abweichenden Typen zulässig als in der Kategorie Z1.  Vermehrungsorganisationen können jedoch strengere Vorgaben verlangen.

Die Standards für die Reinheit, die Keimfähigkeit und für den Besatz mit fremden Arten sind in der Schweiz für Saatgut der Kategorie Z2 ähnlich wie in der EU.

Tabelle 1 zeigt das am Beispiel von Gerste, Weizen und Dinkel, unseren drei wichtigsten Getreidearten. In der Schweiz werden Klebern und Wicken zusätzlich als spezifische Unkräuter gezählt. Sie haben somit einen strengen Grenzwert als in der EU. Zudem ist die jährliche Keimfähigkeitsprüfung in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nur auf Anfrage des Handels – in der EU ist sie obligatorisch.

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Tabelle 1: Standards der Stufen Z1 und Z2 in der Saatgutbeschaffenheitsprüfung in der Schweiz und der EU.

(Agroscope)
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Tabelle 2: Mengemässige Zusammenstellung der Getreidesaatgut der Ernte 2025. Stand 27. November 2025

(Agroscope)

Gibt es neue Technologien oder Methoden, die die Saatgutprüfung effizienter oder präziser machen?

In der Saatgutprüfung unterstützen Lupen, Mikroskope und Kameras (teils mit Multispektralanalyse) bei der Reinheits- und Keimprüfung. Automatisierte und KI-gestützte Systeme werden zwar diskutiert, sind wegen Kalibrierungsaufwand und fehlender, umfangreich gelabelter Bilddaten derzeit aber kaum effizienter. Auch in der Feldbesichtigung (z. B. mit Drohnen) ist vieles möglich, doch die Modelle müssten für Zertifizierungskriterien erst gezielt trainiert werden. Denn hier zählt die «Nadel im Heuhaufen» – und dabei ist das geschulte menschliche Auge aktuell noch überlegen.

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