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Pflanzenbau

Zuflucht in der weiten Reihe

Um Feldlerchen und Feldhasen zu fördern, ist «Getreide in weiter Reihe» ab 2023 beitragsberechtigt. Wirtschaftlich ist die Massnahme besonders interessant, wenn sie mit weiteren Beiträgen kombiniert wird. Angrenzende Blühflächen können die ökologische Wirkung der weiten Reihen zudem verstärken.

Weit gesäter Weizen im laufenden Praxisversuch des Forums Ackerbau in Kölliken (AG).

Weit gesäter Weizen im laufenden Praxisversuch des Forums Ackerbau in Kölliken (AG).

(Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg)

Publiziert am

Fachspezialistin Ackerbau, LZ Liebegg

Fachspezialist Biodiversität, LZ Liebegg

Die dunklen Bänder im zarten Grün der Getreidefelder machen deutlich: Nicht wenige Betriebe probieren die neue Biodiversitätsfördermassnahme (BFF) «Getreide in weiter Reihe» bereits mit der aktuellen Saat aus. Von der Massnahme profitieren vor allem Feldhasen und Feldlerchen. Sie finden in den Gassen optimale Bedingungen für die Aufzucht ihrer Jungen. Auch ausserhalb der Verbreitungsgebiete dieser gefährdeten Arten ist die Massnahme ökologisch wirksam. Beikräuter wie Taubnessel, Vogelmiere und Ehrenpreis dienen Nützlingen als Nahrungsquelle und schützen den Boden vor Verschlämmung.

Grenzen der Unkrautregulierung

Der späte Reihenschluss begünstigt jedoch auch Problemunkräuter wie Klettenlabkraut und Winde. Hier ist eine gute Feldhygiene über die gesamte Fruchtfolge gefragt. Im Herbst sind die Massnahmen zur Unkrautregulierung im weit gesäten Getreide frei wählbar. Bio-Betriebe säen besser spät, um der Keimung von Ungräsern vorzubeugen. Diese sind mit dem Striegel sehr schwierig zu bekämpfen. Im Frühjahr gilt für alle Betriebe folgende Einschränkung: einmaliger Striegeldurchgang bis zum 15. April oder einmalige Herbizidbehandlung (ohne Terminvorgabe). Im Frühjahr angelegte Untersaaten können helfen, unerwünschte Beikräuter zu unterdrücken. Zudem gilt die Untersaat nach der Getreideernte als «angemessene Bodenbedeckung» im Rahmen der Produktionssystembeiträge.

Interessant für Extenso-Anbau

Für den Einsatz von Fungiziden, Wachstumsregulatoren und Insektiziden gelten dieselben Vorgaben wie bei Normalsaaten. Bei einer allfälligen Getreidehähnchen-Bekämpfung ist zu beachten, dass das einzige im ÖLN frei einsetzbare Insektizid «Audienz» nicht eingesetzt werden darf, wenn auf der Fläche blühende Pflanzen vorhanden sind. Dies gilt auch für blühende Beikräuter und Untersaaten. Aufgrund der reduzierten Saatdichte kann aber von einem tiefen Krankheitsdruck und geringem Lagerrisiko ausgegangen werden, wodurch sich das System besonders für den Extenso-Anbau anbietet.

Es ist eine gute Feldhygiene über die gesamte Fruchtfolge gefragt.

 

Bestockung kompensiert Saatdichte

Um eine Konkurrenz in der Reihe zu vermeiden, sollten die Saat- und die Düngermenge reduziert werden. Befürchtungen, dass die um 40 Prozent reduzierte Saatdichte zu erheblichen Ertragseinbussen führt, bestätigen sich nicht. Im laufenden Praxisversuch des Forums Ackerbau erzielte der weit gesäte Winterweizen einen um sieben Prozent (Herbizidverfahren) beziehungsweise elf Prozent (Striegelverfahren) reduzierten Körnerertrag gegenüber der Referenz mit herkömmlichem Reihenabstand. Die vorläufigen Resultate zeigen, dass ein herbizidloser Anbau auch in weiten Reihen möglich ist. Dies ist besonders relevant, weil der neue Produktionssystembeitrag «Verzicht auf Herbizide» alle Flächen einer Kultur umfasst.

Nähe zu Blühflächen steigert Lebensraumqualität

Wer die ökologische Wirkung seiner weit gesäten Getreidereihen bestmöglich fördern möchte, hat im Frühjahr Gelegenheit dazu. Ist auf der angrenzenden Fläche eine Sommerkultur geplant, kann zwischen dieser und der weit gesäten Getreideparzelle eine streifenförmige Biodiversitätsförderfläche (BFF) angelegt werden. Im April gesät, bieten solche Acker-BFF ab dem Frühsommer zusätzliche Nahrung und Deckung für die Tiere, die sich im Getreidefeld angesiedelt haben. Die Verpflichtungsdauer ist je nach BFF-Typ unterschiedlich (siehe Tabelle). Auch einjährige Nützlingsstreifen behalten ihre Funktion als Unterschlupf und Vernetzungskorridor bis in den Spätherbst und Winter, sofern sie über die Mindeststanddauer von 100 Tagen hinaus stehen bleiben. 

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Biodiversitätsförderflächen entlang der weit gesäten Getreidefelder erhöhen die Lebensraumqualität für Nützlinge und seltene Arten. 

(Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg)

 

 

Unser Tipp

Praxisversuch Forum Ackerbau

Das Forum Ackerbau startete im Herbst 2021 einen dreijährigen Anbauversuch mit Winterweizen in weiten Reihen. Beurteilt werden Ertrag, Qualität, Risiken wie Verunkrautung, aber auch die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum herkömmlichen Anbau. Verglichen werden extensiv geführte Normalsaat und weite Saat mit mechanischer und chemischer Unkrautregulierung. Der Versuch wird an den Feldtagen vom 7. bis 9. Juni 2023 in Kölliken präsentiert. www.forumackerbau.ch

 

Häufige Fragen zum «Getreide in weiter Reihe»

In welchen Getreidearten darf die weite Reihe angemeldet werden?

Alle Sommer- und Wintergetreidearten; Gerste hat das grösste Bestockungsvermögen und kompensiert die reduzierte Saatdichte am stärksten.

Welches Saatmuster ist vorgegeben?

40 Prozent der Reihen bleiben ungesät. Die Verteilung über die Parzellenbreite darf variieren. Die Gassen müssen mindestens 30 cm breit sein. Das heisst, bei Scharabständen unter 15 cm müssen zwei Reihen un gesät bleiben, bei grösseren Scharabständen nur eine Reihe. Die Anforderung der ungesäten Reihen gilt auch für allfällige Quersaaten an den Stirnseiten der Flächen.

Warum darf nach dem 15. April nicht mehr gestriegelt werden?

Im April beginnt die Hauptbrutsaison der Feldlerche und die Setzzeit der Hasen. Beim Striegeln ist nicht auszuschliessen, dass Gelege zerstört werden oder Junghasen umkommen. Ab Mitte April haben die betroffenen Elterntiere jedoch ausreichend Zeit für eine Ersatzbrut.

Welche Beiträge können angemeldet werden?

Der Beitrag für «Getreide in weiter Reihe» beträgt Fr. 300.– pro ha und kann parzellenweise angemeldet werden (auch auf Teilparzellen). Es besteht die Kombinationsmöglichkeit mit dem «Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel» (bisher Extenso). Dieser beträgt Fr. 400.– und muss für alle Flächen einer Kultur angemeldet werden. Gleiches gilt für den «Beitrag für Herbizidverzicht» von Fr. 250.– pro ha. In einigen Kantonen (z. B. AG, BE, BL, LU, SO, ZH) sind zusätzlich Vernetzungsbeiträge möglich. Die Kantone haben dazu Merkblätter aufgeschaltet.

Ist Getreide in weiter Reihe im ÖLN als BFF anrechenbar?

Die künftigen ÖLN-Anforderungen zur Biodiversitätsförderung auf Ackerflächen sind aktuell Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen. Die Beitragsberechtigung für Getreide in weiter Reihe ist sichergestellt. Entschädigt wird die gesamte angelegte Fläche. Die Anrechenbarkeit als BFF im ÖLN ist hingegen mit der Frage verknüpft, ob die angekündigten 3,5 Prozent BFF auf Ackerfläche tatsächlich eingeführt werden (Entscheid wird in der Dezembersession 2022 erwartet). Voraussichtlich wird nach diesem Schema berechnet: Anrechenbare Fläche Getreide in weiter Reihe = Ackerfläche in ha × 0,035 × 0,5.

Mehr Informationen zum Thema im Faktenblatt der Agridea "Änderungen und neue Massnahmen im Ackerbau" (Getreide in weiter Reihe inklusive Saatbilder ab Seite 11).

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