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Betriebsführung

Geschützter Raum

Die Bundesgesetze über das bäuerliche Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht tragen die Jahrgänge 91 und 81 des letzten Jahrhunderts. Bei deren parlamentarischer Beratung war das agrarpolitische Umfeld noch ganz anders als heute.

bäuerliches Bodenrecht

Das bäuerliche Bodenrecht schützt die wichtigste Ressource vor Spekulanten, setzt aber innovativen Projekten oft enge Grenzen.

(Bild: Pixabay)

Publiziert am

Leiter Agriexpert, Agriexpert

Die beiden Gesetze über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) und über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg und dem darauffolgenden, wirtschaftlichen Aufschwung. In den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts lief die Wirtschaft so gut, dass wegen der übergreifenden Spekulation der Immobilienhandel sogar eingeschränkt werden musste. In diesem Umfeld entstand das BGBB, beispielsweise mit der bis heute gültigen Kontrolle des Erwerbspreises. Mit dem BGBB wird im Grundsatz das klare Ziel verfolgt, Selbstbewirtschafter und Familienbetriebe zu stärken und die Spekulation einzudämmen. Das BGBB wurde seit der Inkraftsetzung per 1. Januar 1994 laufend den veränderten Bedürfnissen des politischen Umfeldes angepasst.

Bauliche Tätigkeit stark eingeschränkt

Parallel zu den landwirtschaftlichen Gesetzen wurde aber auch das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) immer restriktiver gestaltet. Das RPG regelt die bauliche Tätigkeit für die ganze Schweiz, welche ausserhalb von Bauzonen stattfindet. Die Flächen der Schweiz, welche eine landwirtschaftliche Nutzung zulassen, so will es das Gesetz, sollen möglichst nicht überbaut werden. Zulässig sind nur standortgebundene Bauten. Darunter fallen Gebäude für die Landwirtschaft, aber auch den Tourismus wie beispielsweise Bergbahnen.

Wunsch nach mehr Wertschöpfung

Das BGBB und das RPG haben zum Ziel, die standortgebundene, landwirtschaftliche Nutzung ausserhalb der Bauzone zu regeln. Mit dem Strukturwandel und dem Sinken beziehungsweise Umlagern der Produktepreise auf Direktzahlungen sind andere Nutzungen aber mittlerweile attraktiver geworden. Die Wertschöpfung über Veredelung oder nichtlandwirtschaftliche Nutzung generiert häufig einen wesentlich höheren Ertrag. Das RPG erlaubt gewisse nicht landwirtschaftliche Nutzungen, vorwiegend in bestehenden Gebäuden, welche der Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens dienen sollen.

Gewinnanspruch durch Verkäufer

Häufig sind dies Agrotourismusangebote im Gastronomiebereich, Werkstätten für Garagen oder Holz- und Metallbearbeitung oder auch Kinderbetreuungsangebote. Auch wenn das RPG solche innovativen Erweiterungen erlaubt, können im Bereich des BGBB dadurch Probleme entstehen, weil die Nutzung nicht mehr landwirtschaftlich erfolgt. Die Verkäufer haben sich meistens im Kaufvertrag ein Gewinnanspruchsrecht eingeräumt, um bei einem Gewinn durch nicht landwirtschaftliche Nutzung daran beteiligt zu werden. Umnutzungen, wie oben beschrieben, sind sogenannte Zweckentfremdungen. Diese lösen den Gewinnanspruch der Berechtigten aus, wenn das Betreiben derselben mit betriebsfremdem Personal erlaubt ist. Auch die Umnutzung von Ökonomiegebäuden in Wohnraum ist als Zweckentfremdung einzustufen. Innovation ist durchaus möglich, allfällige Konsequenzen sind aber im Voraus zu klären.

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