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Betriebsführung

Wer die Mineralölsteuer zurückwill, muss jetzt Gas geben

Landwirtschaftsbetriebe können die Rückerstattung der Mineralölsteuer für 2025 noch bis am 30. Juni beantragen. Wer sich im ePortal noch nicht registriert hat, muss jetzt Gas geben.

Die Rückerstattung richtet sich nach Normwerten und nicht nach dem effektiv getankten Diesel.

Die Rückerstattung richtet sich nach Normwerten und nicht nach dem effektiv getankten Diesel.

(Bild: ChatGPT)

Publiziert am

Redaktor, UFA-Revue

Für die Rückerstattung der Mineralölsteuer bleibt wenig Zeit. Das Gesuch für 2025 kann noch bis am 30. Juni 2026 eingereicht werden. Laut dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG reicht die Frist noch, wenn Betriebe sofort handeln.

Der Engpass liegt nicht beim Formular, sondern bei der Registrierung. Die Rückerstattung läuft neu über Taxas im ePortal des Bundes. Dafür braucht es ein CH-Login. Der Zugang ist laut Schweizer Bauernverband über Agate möglich, sofern die Zwei-Faktor-Authentifizierung oder AGOV aktiv ist. Im ePortal müssen sich Betriebe als Geschäftspartner des BAZG registrieren und die Geschäftsbeziehung «MinöSt Rückerstattung» erfassen.

Die Registrierung lässt sich nur mit dem Verifizierungscode abschliessen.

Danach wird per A-Post ein Verifizierungscode zugestellt. Erst mit diesem Code lässt sich die Registrierung abschliessen. Gemäss BAZG ist der Prozess deshalb nicht innerhalb eines Tages erledigt. Der Schweizer Bauernverband schreibt, das Onboarding dauere ungefähr zwei Wochen und der Code sei nur befristet gültig.

Betrag nach Fläche und Kultur

Alle Betriebe müssen sich neu registrieren, auch jene, die bereits früher eine Rückerstattung beantragt haben. Wer die Frist Ende Juni nicht verpassen will, sollte darum zuerst prüfen, ob die Registrierung abgeschlossen ist. Erst danach kann das Gesuch eingereicht werden. Die Rückerstattung richtet sich nach Fläche und Kulturart, nicht nach dem effektiv verbrauchten Treibstoff.

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